Absonderungsrecht für Bäckereiinventar festgestellt
Das Landgericht Mühlhausen hatte sich mit einem interessanten Fall zu befassen. Der Kläger hatte seine Bäckereifirma vekauft. Der Käufer war geraume Zeit später in Insolvenz gefallen. Der Insolvenzverwalter verkaufte kurzerhand das neuwertige Inventar an eine Backfiliale. Dieses Inventar war jedoch an den Kläger wirksam sicherungsübereignet gewesen. Das Landgericht hielt die Sicherungsübereignung für hinreichend bestimmt. Nun muss der Insolvenzverwalter das veräußerte Inventar wohl im Wege des Schadenersatzes an den Kläger zahlen.
Fazit: Auch Insolvenzverwalter machen Fehler und haften für Pflichtverletzungen.
LG Mühlhausen vom 24.05.2022, Az: 6 O 166/20