Amtsgericht akzeptiert Dashcam-Aufnahme als Beweismittel

Als Dashcam werden kleine Videokameras an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs bezeichnet, die fortwährend die Fahrt aufzeichnen. Die Autofahrer wollen auf diese Weise Verkehrsabläufe aufzeichnen, um bei Unfällen die Frage des Verschuldens zu beweisen oder aber das Fehlverhalten von anderen Fahrzeugführern zu dokumentieren.

Bislang wurden derartige Aufnahmen jedoch von Gerichten kaum als Beweismittel akzeptiert. Das Amtsgericht Nienburg hat nun in einem Strafprozess eine Dashcam-Aufnahme verwertet, welche das Ausbremsmanöver eines Autofahrers und dessen nachfolgende Beschimpfungen gegenüber dem Zeugen aufgezeichnet hatte. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu verurteilt und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Nach Aussage des Gerichts sei die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen in einem Prozess dann möglich, wenn jemand den Apparat aus konkretem Anlass angestellt habe. Die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten würden.

Kurze, anlassbezogene Aufzeichnungen von Fahrzeugen sind rechtmäßig, da hierdurch die gerichtliche Aufklärung von Vorkommnissen ermöglicht wird.

AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)