Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum?

Praktikanten erhalten keinen Mindestlohn,wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigt.Eine junge Frau hatte die 3-Monatsfrist für das orientierende Praktikum zur Pferdewirtin um einige Tage überschritten.Der Grund hierfür lag aber in einer Arbeitsunfähigkeit der Praktikantin.

Fazit. Das BAG sah keinen Zahlungsanspruch.

BAG vom  30.01.2019 5 AZR 556/17