
Arzthaftung wenn CT ohne Neurologen beurteilt wird
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 12.08.2013 (Az: 3 U 122/12) den Krankenhausträger und den Chefarzt zur Zahlung von Schmerzensgeld (50.000 EUR) an den Sohn der verstorbenen Patientin verurteilt. Die zum Zeitpunkt der Notfallaufnahme im November 2005, 71 jährige Patientin, war bei Einlieferung ins Krankenhaus bewusstlos und hatte eine Halbseitenlähmung. Sie erlitt kurz darauf einen Krampfanfall. Noch am Aufnahmetag wurde eine native (ohne Kontrastmittelgabe) Computertomographie veranlasst, die jedoch ohne Hinzuziehung eines Neurologen beurteilt worden ist. In der Folge zeigte die Patientin das Bild eines Locked-in-Syndroms als Folge eines – anfangs nicht erkannten – massiven Hirnstamminfarkts. Die Patientin war wach, konnte hören, sehen und riechen, sich aber bis auf Augenbewegungen nicht bewegen. Dieser Zustand änderte sich bis zu ihrem Tode im Juli 2006 nicht mehr. Der Sohn gründet seine Klage darauf, dass es die behandelnden Ärzte unterlassen haben, noch am Aufnahmetag einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung der nativen CT hinzuzuziehen. Dieser hätte den massiven Hirnstamminfarkt erkennen können und dessen rechtzeitige Behandlung innerhalb des noch geöffneten 12-Stunden-Zeitfensters veranlassen müssen. Der gerichtliche Sachverständige stellte fest, dass die versäumte Behandlung der Patientin geeignet gewesen sei, die schwerwiegenden Lähmungen (Locked-in-Syndrom) und ihren späteren Tod hervorzurufen. Dies sei der Beklagten anzulasten, weil sie nicht bewiesen hätten, dass die Patientin bei rechtzeitiger richtiger Behandlung identische Beeinträchtigungen erlitten hätte.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/3_U_122_12_Urteil_20130812.html