Bearbeitungsentgelt von Santander Consumer Bank ist zu erstatten!

In seinem Urteil vom 27.11.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass die Santander Consumer Bank ihren Kunden die von ihnen gezahlten Kreditbearbeitungsentgelte zu erstatten hat.

Nach Auffassung des OLG sind die von der Santander Consumer Bank verwendeten Bearbeitungsentgelt-Klauseln unzulässig. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Mai dieses Jahres in zwei Urteilen entschieden, dass derartige vorformulierte Klauseln über ein Bearbeitungsentgelt und damit die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind. Dies, weil damit einfach Kosten für die vom Kreditinstitut zu erbringenden Leistungen wie z.B. die entgeltpflichtige Zusendung von Kontoauszügen, auf den Kunden als Kreditnehmer abgewälzt werden. Hierdurch wird der Kunde als Verbraucher unangemessen benachteiligt (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Das OLG sah eine solche Benachteiligung auch in den von der Santander Consumer Bank verwendeten Klauseln.

Die Rückforderungsansprüche bei unwirksamen Bearbeitungsentgelt-Klauseln in Verbraucherdarlehensverträgen verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kreditnehmer von den Umständen Kenntnis erlangt, die den Anspruch begründen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014 zu Az. I-6 U 75/14