
Betriebsrat und Leiharbeit
Mit einer intereßanten Entscheidung stärkt das BAG die Rechte des Betriebsrates beim Einsatz von Leiharbeitnehmern. Der Betriebsrat kann die innerbetriebliche Außchreibung von Arbeitsplätzen verlangen,die vom Arbeitgeber dauerhaft( 1 Jahr ) mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.BAG vom 01.02.11-1 ABR 79/09