BGH: Entschädigung für geplatzte Kreuzfahrt
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erhält ein Ehepaar eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Ein Fehler beim Reiseveranstalter hatte die lange Zeit zuvor gebuchte Karibik-Kreuzfahrt durchkreuzt. Erst drei Tage vor Reisebeginn stellte sich heraus, dass für das Ehepaar auf dem Schiff keine Kabine reserviert worden war.
Sie planten kurzfristig um und machten eine Mietwagen-Rundreise durch Florida. Die Mehrkosten von knapp 900 Euro machte das Ehepaar klageweise geltend. Außerdem forderten sie rund 5000 Euro Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Dies hatten die Plätze auf dem Kreuzfahrtschiff gekostet.
Das Landgericht Köln sprach ihnen daraufhin in erster Instanz knapp 3700 Euro zu. Im Berufungsverfahren erkannte das Oberlandesgericht ihnen zudem den Ersatz der knapp 900 Euro für die Mehrkosten zu.
Der BGH bekräftigte nun, dass zwar Reisende bei einer vereitelten Reise neben der Erstattung des Reisepreises auch eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen könnten. Der Senat stellte aber klar, dass bei einer ausgefallenen Reise nicht stets eine Entschädigung in Höhe des vollen Reisepreises angemessen sei. Es geht beim Entschädigungsanspruch nicht um eine “zweite Rückerstattung” des Preises.
Die Mehrkosten für die Florida-Reise wurden nicht zugesprochen. Der BGH machte deutlich, dass bei einer Vereitelung der Kreuzfahrt-Reise insgesamt die Aufwendungen für die Florida-Reise nicht gleichzeitig eine Abhilfe wegen eines Mangels der Reiseleistung darstellen.
Pressemitteilung des BGH vom 29.05.2018 zu Aktenzeichen X ZR 94/17