
Schadenersatz wegen Datenschutzverletzung gemäß Art.82 DSGVO
13.11.20 - Rechtsanwalt Thomas FickEin Arbeitnehmer verklagte seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz in Höhe von 1500,00 Euro und bekam vom ArbG Dresden Recht.Was war passiert? Der Arbeitnehmer war längere Zeit krankgeschrieben und stand mit seinem Arbeitgeber im Whats-App Kontakt.Der Arbeitgeber informierte das Ausländeramt und die Bundesagentur für Arbeit über die krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers und sensible Gesundheitsdaten.Der Arbeitnehmer ließ über seinen Anwalt den Datenschutzverstoß durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten feststellen.Danach reichte er seine Schadenersatzklage ein.Das Arbeitsgericht sah die Denunziation gegenüber der Ausländerbehörde und gegenüber der BA als böswillig an, da der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer auch hätte per What-App fragen können,nach seiner neuen Anschrift.Auch eine einfache Einwohnermeldeauskunft wäre möglich gewesen.Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts wurde zugelassen. Fazit: Arbeitgeber aufgepasst bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten. ArbG Dresden Urteil vom 26.08.2020 13 Ca 1046720 .
Elternzeit und bei Drittem Arbeit aufnemen ist gefährlich
12.10.20 - Rechtsanwalt Thomas FickSo sah es das LAG Köln in einer aktuellen Entscheidung.Die Aufnahme einer Tätigkeit bei einem Dritten während der Elternzeit bedarf wegen § 15 BEEG der vorherigen Zustimmung des Vertragsarbeitgebers.Eine bloße Anzeige reicht nicht aus.Die Aufnahme der Tätigkeit rechtfertigt eine Abmahnung. Fazit: Vorher eine Nebentätigkeitserlaubis einholen. LAG Köln 28.02.20 4 Sa 326 /19
Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers für Anwaltskosten in Höhe von 66.500,00 Euro
17.09.20 - Rechtsanwalt Thomas FickEin gut verdienender Einkaufsleiter wurde von einem Whistleblower angezeigt, dass er gegen betriebsinterne Compliance Regelungen verstösst.Daraufhin beauftragte der Arbeitgeber eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der internen Ermittlung der Verstöße.Die Kanzlei ermittelte und fand Belege für erhebliche Verstöße gegen das Schmiergeldverbot.Der Einkaufsleiter hatte sich zu Champions-Leage-Spielen einladen lassen.Er rechnete zahlreiche “Geschäftsessen” und “Geschäftsreisen” nach New York zu Theaterbesuchen und Baseballspielen als Geschäftskosten zu Lasten des Arbeitgebers ab.Die Gesamtkosten zu Lasten des Arbeitgebers beliefen sich auf mehrere 100.000,00 Euro. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.Der Arbeitgeber verlangte zusätzlich auch seine Anwaltskosten zurück.Hier gab ihm das Landesarbeitsgericht in Höhe von 66.500 Euro Recht.Für den vollen Rückerstattungsanspruch stehe § 12 a ArbGG entgegen. Fazit. Ein interessante Entscheidung zu Compliance im Unternehmen. LAG Baden-Würtemberg vom 21.04.2020 19 Sa 46/19
Abgelehnter Sportlehrer erhält Entschädigung wegen Diskriminierung
4.09.20 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Arbeitgeber betreibt eine Privatschule in Bayern.Er schrieb eine Stelle wie folgt aus: ” Fachlehrerin Sport”(w).Der Kläger als männlicher Sportlehrer bewarb sich auf die Stelle.Er wurde abgelehnt.Die Schule führt den Sportunterricht geschlechtergetrennt durch.Das Schamgefühl der Schülerinnen könnte verletzt werden, so argumentierte der Schulträger.Das Bundesarbeitsgericht gab der Entschädigungsklage des Mannes statt, nachdem die Vorinstanzen seinen Anspruch ablehnten.Das Landesarbeitsgericht Nürnberg , zu dem der Fall zurückverwiesen wurde ,soll nun den Bruttoverdienst ermitteln ,um noch die richtige Höhe des Entschädigungsanspruches zu ermitteln. Fazit: Vorsicht vor jedweder Geschlechterpräferenz nach § 8 AGG BAG vom 19.12.2019 8 AZR 2/19
Wieder Neues zum Verfall des Urlaubsanspruches
18.08.20 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hat entschieden, dass Urlaubsansprüche langandauernd erkrankter Arbritnehmer auch dann am 31.03. des Folgejahres verfallen, wenn der Arbeitgeber nicht auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.Das Gericht schloss sich einer gleichlautenden Entscheidung des LArbG Hamm an. Fazit: Es geht hin und her,das BAG muß wohl ran.Eine Hinweispflicht des Arbeitgebers ergibt sich jedenfalls nicht aus dem Gesetz. LArbG Rheinland Pfalz vom 15.01. 2020 , 7 Sa 284/19
Konzernversetzungsklausel und betriebsbedingte Kündigung
9.07.20 - Rechtsanwalt Thomas FickMit einer interessanten Fallkonstellation hatte sich jüngst das Arbeitsgericht Nordhausen zu befassen.Ein Mitarbeiter hatte in seinem Arbeitsvertrag eine Klausel vereinbart, wonach er sich verpflichtet auf Wunsch des Arbeitgebers in die Dienste einer dem Arbeitgeber “nahestehende”Gesellschaft zu treten und in dieser zu arbeiten.Jetzt kündigte der Arbeitgeber überraschend aus betriebsbedingten Gründen wegen Änderung der Vertriebsstruktur. Der gesamte Vertrieb wurde bei einer Schwesterfirma angesiedelt.Der Kläger erhielt jedoch kein Weiterbeschäftigungsangebot der Schwesterfirma.Im Prozess konnte der Kläger jedoch nachweisen,dass offene Stellen in der Schwesterfirma im Vertriebsbereich bestehen, die er ausführen kann.Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben mit der Begründung , dass dem Kläger die freien Stellen in der Konzerngsellschaft hätten angeboten werden müssen.Zwar seien freie Arbeitsplätze an sich nur betriebsbezogen anzubieten, durch die Konzerversetzungsklausel sei jedoch geboten gewesen die freien Stellen im Konzernverbund anzubieten. Fazit: Eine betriebsbedingte Kündigung bleibt schwieriges Terrain. ArbG Nordhausen 5 Ca 94/20
Privates während der Arbeitszeit als Kündigungsgrund ?
20.05.20 - Rechtsanwalt Thomas FickWas war passiert? Eine langjährig beschäftigte Reinigungsmitarbeiterin führte mehrfach, in einem von ihr zu reinigendem Büro, von einem Bürotelefon aus Privatgespräche.Diese dauerten teilweise mehr als eine halbe Stunde, was nachgewiesen werden konnte.Weiterhin nutzte sie das Büro zum privaten Zeitungslesen.Im Personalgespräch räumte sie dies im wesentlichen ein.Da sie schon einschlägig abgemahnt war,hielt das Landesarbeitsgericht Nürnberg die fristlose Kündigung für berechtigt. Fazit: Hier hatte es die Arbeitnehmerin einfach übertrieben. LArbG Nürnberg vom 20.02.2019 4 Sa 349718
“15 Überstunden sind mit drin. “- Ist die Klausel wirksam oder nicht?
8.05.20 - Rechtsanwalt Thomas FickDiese Klausel ist wirksam,so entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Hamm.Bei Abschluß des Arbeitsvertrages sei für den Arbeitnehmer erkennbar gewesen,dass mit dem vereinbarten Gehalt 15 Überstunden pro Monat anfallen können.Erst wenn mehr als 15 Überstunden entstehen,sollen diese über ein Zeitkonto erfasst werden und mit Arbeitszeitguthaben aus den Vormonaten verrechnet bzw. durch Freizeit abgegolten werden. LArbG Hamm vom 11.12.2019 , 6 Sa 912/19
Stichtagsregelung bei Turboprämie zulässig
25.02.20 - Rechtsanwalt Thomas FickEin Arbeitgeber drängte wegen Auftragsrückgängen auf einvernehmliche Beendigungen von Arbeitsverhältnissen. Er bot eine “Turboprämie” an, für eine schnelle Beendigung noch im Monat Dezember des Jahres. Der Arbeitnehmer kündigte bereits im Vormonat und berief sich auf die Ankündigungen zur Turboprämie. Beim Arbeitsgericht klagte er 12.500 Euro ein. Das Gericht wies seine Klage ab. Die Stichtagsregelung für Kündigungen nur im Dezember des laufenden Jahres ist zulässig. Das Arbeitsgericht sah auch keine Verletzung des betrieblichen Gleichbehandelungsgrundsatzes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fazit: Leider zu schnell gekündigt. ArbG Nordhausen vom 24.10.2019 3 Ca 145/19
Neues zur Scheinselbständigkeit
17.01.20 - Rechtsanwalt Thomas FickEin IT Mitarbeiter war mit ” Dienstleistungsvertrag über EDV-Systemadministration” beschäftigt zuetzt mit einem Honorar von 60 Euro zzg. Umsatzsteuer. Nach seiner Eigenkündigung stellte er bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Das Landessozialgericht stellte in zweiter Instanz rechtskräftig fest, dass ein echtes Arbeitverhältnis bestand und kein freier Dienstvertrag. Daraufhin zahlte der Arbeitgeber für mehrere Jahre Sozialversicherung nach. Jetzt wiederum verklagte der Arbeitgeber seinen ehemaligen Mitarbeiter auf Rückzahlung von “zuviel ” Honorar in Höhe von über 106.000,00 Euro. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Das Landesarbeitsgericht wollte dem Arbeitgeber auch nicht helfen. Erst das Bundesarbeitsgericht hob das Urteil auf und verwies den Rechtsstreit wieder an das LArbG zur weiteren Sachaufklärung zur Höhe des Honorares. Fazit. Keine Statusfeststellung ohne Risiko. BAG vom 26.06.2019 5 AZR 178/18