
Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit?
23.12.19 - Rechtsanwältin Stephanie HasDas Bundesarbeitsgericht hat den Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung bei Neuerkrankung beschränkt. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zunächst einen Anspruch auf Weiterzahlung seines Lohns gegenüber dem Arbeitgeber für sechs Wochen. Erkrankt der Arbeitnehmer nach den sechs Wochen erneut, jedoch an einer anderen Erkrankung, so würde die erneut ausgestellte Erstbescheinigung durch den Arzt dazu führen, dass der Arbeitgeber aufgrund der anderen Erkrankung weiterhin das Entgelt des Arbeitnhmers fortzahlen müsste. Diese für den Arbeitgeber durchaus wirtschaftlich belastende Situation, hat das BAG nun mit Urteil vom 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18 beschränkt. Danach entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.So muss jedoch der Arbeitnhemer darlegen und beweisen, dass die erste Erkrankung bereits beendet und ausgeheilt ist. Das bloße Vorliegen einer Erstbescheinigung begründet jedoch allein noch keinen Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber. Fazit: Der Entgeltfortzahlungsanpruch kann somit nicht durch die bloße Vorlage einer Erstbescheinigung wegen einer neuen Erkrankung verlängert werden, wenn die Ersterkrankung noch nicht beendet ist.
Schadenersatz des Arbeitnehmers
5.12.19 - Rechtsanwalt Thomas FickEin Postzusteller hatte das Dienstfahrzeug auf einer abschüssigen Straße abgestellt. Er zog weder die Handbremse an, noch legte er einen Gang ein .Es kam dann, wie es kommen musste. Das Fahrzeug rollte zurück und kam erst an einem massiven Steinblock zum Stehen. Nach Beweisaufnahme verurteilte das ArbG Siegburg den Arbeitnehmer zu rund 870 Euro Schadenersatz. Das Gericht sah ein grob fahrlässiges Verhalten des Postzustellers als bewiesen an. Fazit: In der Ruhe liegt die Kraft auch bei der Postzustellung. ArbG Siegburg vom 11.04.2019 1 Ca 1225/18
Wie ist es mit den Ausschlussfristen bei geerbtem Urlaubsabgeltunganspruch?
15.11.19 - Rechtsanwalt Thomas FickDas BAG hat in einer aktuellen Entscheidung beim Tod des Arbeitnehmers den Urlaubsabgeltungsanspruch für vererblich angesehen. Da die Erben in die Rechsstellung des Erblassers eintreten, hat das BAG auch Verfallfristen für anwendbar angesehen. Fazit: Die Erben müssen sich schnell entscheiden, ob sie gegenüber dem Arbeitgeber Ansprüche erheben wollen. BAG vom 22.01.2019 9 AZR 45/16
Feiertagsvergütung nicht abdingbar!
29.10.19 - Rechtsanwältin Stephanie HasDas Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2019 deutlich klargestellt, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, welche darauf abziehlt Vergütung für Feiertage nicht zu zahlen, da der Arbeitnehmer an diesem Tag keine Arbeitsleistung erbringt, unwirksam ist. Geklagt hatte ein Zeitungszusteller, welcher grundsätzlich von Montag bis Samstag Zeitungen ausliefert. Arbeitstage sind nach dem Vertrag jedoch ledglich die Tage, an denen Zeitungen auch tatsächlich erscheinen und damit zugestellt werden müssen. Dies ist jedoch gerade an Feiertagen nicht der Fall. Fällt ein Feiertag daher auf einen Tag zwischen Montag und Samstag, so würde der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag an diesem Tag keine Vergütung erhalten. Das BAG weißt zudem auf die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 1 EntgFG hin, wonach auch Arbeitsentgelt für die Arbeitszeit zu zahlen ist, welche auf einen Feiertag fällt und damit zum Ausfall der Arbeitsleistung führt. Diese gesetzliche Regelung kann nach § 12 EntgFG auch nicht durch eine arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen werden. Fazit: Arbeitsvergütung ist auch an Feiertagen zu zahlen, sofern der Feiertag auf einen Tag fällt an dem der Arbeitnehmer gearbeitet hätte. BAG, Urteil vom 16.10.2019, Az. 5 AZR 352/18
Ist man bei “Probearbeiten” unfallversichert ?
14.10.19 - Rechtsanwalt Thomas FickEin Unfallversicherungsschutz besteht, stellte das Bundessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung fest. Der Probearbeitstag diente der Erprobung des Arbeitnehmers. Beim Transport von Mülltonnen stürzte der Arbeitnehmer vom LKW. Die Tätigkeit erfolgte nicht ausschließlich im Eigeninteresse des Arbeitnehmers. Der Probearbeitstag sollte auch dem Arbeitgeber dienen, zur Auswahl eines geeigneten Bewerbers. Daher sei er wie ein Beschäftigter gesetzlich unfallversichert. Fazit: Immer eine Schadenmeldung abgeben, auch wenn noch kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde! BSG vom 20.09.2019 B 2 U1/18 R
Neues zu Urlaubsabgeltung- 15 Monate nicht in jedem Fall
20.08.19 - Rechtsanwalt Thomas FickDas LAG Köln hat einem klagenden Arbeitnehmer, der von 2012-2017 bei einer Firma als Bote beschäftigt war, für 2014, 2015 und 2016 Urlaubsabgeltung zugesprochen. Das Besondere war, das die Parteien im Arbeitsvertrag eine Regelung getroffen hatten, wonach er seinen Jahresurlaub auf eigenen Wunsch in Form einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung nimmt. Nach Beendigung des Arbeitverhältnisses begehrte er trotzdem für 3 Jahre Urlaubsabgeltung. Das Gericht stützte sich auf eine Entscheidung des EuGH vom 06.11.18 C-684/16. Ein Verfall der Ansprüche nach § 7 Abs. 4 BUrlG sei nicht richtlinienkonform. Der Arbeitgeber hätte den Arbeitnehmer auf den Verfall des Urlaubsanspruchs hinweisen müssen. LArbG Köln vom 09.04.19 4 Sa 242/18 Fazit: Wer sichergehen will, weist den Urlaubsmuffel im laufenden Urlaubsjahr darauf hin, das er den Urlaub nach Antrag gewährt.
Rückforderung von tariflichem Sterbegeld abgelehnt
17.07.19 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Freistaat forderte vom überlebenden Ehemann 12546,00 Euro gezahltes Witwengeld zurück.Die Landesfinanzdirektion begründete die Rückforderung damit, dass bei Auszahlung keine Kenntnis bestanden habe, dass eine Erwerbsunfähigenrente gezahlt worden sei.Im Prozess legte die Behörde jedoch einen vom Beklagen unterzeichneten Antrag vor,auf dem dieser angekreuzt hatte, dass das Arbeitverhältnis wegen einer EU Rente ruht.Das Arbeitsgericht sah hierin eine positive Kenntnis der Behörde von den Umständen und der Rechtslage.Das Witwengeld hätte im Jahre 2014 nicht ausgezahlt weden dürfen.Der jetzige Rückfordeforderungsanspruch sei aber verjährt. Fazit: Der Kampf des Witwers wurde belohnt. ArbG Nordhausen vom 11.06.2019 1 Ca 1156/18
Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum?
19.03.19 - Rechtsanwalt Thomas FickPraktikanten erhalten keinen Mindestlohn,wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigt.Eine junge Frau hatte die 3-Monatsfrist für das orientierende Praktikum zur Pferdewirtin um einige Tage überschritten.Der Grund hierfür lag aber in einer Arbeitsunfähigkeit der Praktikantin. Fazit. Das BAG sah keinen Zahlungsanspruch. BAG vom 30.01.2019 5 AZR 556/17
Keine Telearbeit gegen den Willen des Arbeitnehmers
7.02.19 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Arbeitgeber ,ein Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche versetzte den Kläger von der Betriebsstätte Berlin nach Ulm und wies ihn an,Telearbeit zu leisten.Der Arbeitnehmer lehnte die Versetzung ab und auch die Anweisung auf Telearbeit.Der Arbeitgeber mahnte ab und kündigte wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos.Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers statt.Die Anordnung von Home Office war unzulässig und nicht mehr vom Weisungsrecht gedeckt.Mit dieser Anweisung habe der Arbeitgeber den Vertragsrahmen überschritten, da eine Tätigkeit in einer bestimmten Betriebsstätte vorgesehen sei. Fazit: Lieber eine Vertrgsänderung anstreben oder den Weg über eine Änderungskündigung gehen. LArbG Berlin-Brandenburg vom 14.11.2018 17 Sa 562/18
Einseitiges Abweichen von der 40 Stunden Woche möglich?
4.02.19 - Rechtsanwalt Thomas FickSo einfach geht das nicht,so dass Landesarbeitsgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung.Die Parteien hatten im Arbeitsvertrag eine 40-Stunden Woche vereinbart.Der Arbeitgeber wollte nun durch Ausübung seines Weisungs-und Direktionsrechts eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit Arbeitszeitkonto anordnen, bei der eine 40 Stunden Woche nur im Durchschnitt von 13 Wochen erreicht wird. LArbG Köln 04.05.2017 7 Sa 638/17