
Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung
31.01.19 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Arbeitgeber schickte einen technischen Mitarbeiter für mehrere Monate auf eine Baustelle in China.Er bezahlte den Flug und bezahlte die vier Reisetege mit je 8 Stunden.Zu wenig, befand jetzt das Bundesarbeitsgericht.Da die gesamte Reisezeit ausschließlich im Interesse des Arbeigebers erfolgte,mußte der Arbeitgeber weitere 37 Stunden Vergütung nachzahlen. Fazit: Die erheblichen Reisezeiten eines Arbeitnehmers sind einzupreisen. BAG vom 17.10.2018 5AZR 553/17
Versetzung wegen Konflikten-wann darf der ArbG das?
9.01.19 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Arbeitgeber vesetzte den Arbeitnehmer aus der Verzinkerei mit 3-Schichtbetrieb in die Abteilung Verpackung/Logistik mit 1-Schichtsystem.Der Arbeitnehmer klagte gegen die Versetzung, da die Tätigkeit in der Verpackung stupide sei und ihm hierdurch Schichtzuschläge entgehen.Der Arbeitgeber begründete die Versetzungsentscheidung mit Beschwerden anderer Kollegen wegen fehlender Sozialkompetenz des Klägers.Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab letztlich der Klage des Arbeitnehmers statt.Zwar könne der Arbeitgeber selbst entscheiden,wie er auf Konfliktlagen reagiere und musse nicht Ursachen oder Verantwortlichkeiten aufklären, aber eine innerbetriebliche Konfliktlage dürfe kein “Freifahrtschein” für quasi jedwede Ausübung des Weisungsrechtes sein. LArbG Düsseldorf vom 31.07.2018 3 Sa 130/18 Fazit: Der Arbeitgeber hätte konkreter zu den einzelnen Beschwerden der Kollegen vortragen müssen. Die Pauschalbehauptung “es hat Beschwerden der Kollegen gegeben..” reicht nicht aus.
Neues zur Videoüberwachung
27.08.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Bundesarbeitsgericht hat sich erneut mit der Beweisverwertung einer offenen Videoüberwachung beschäftigt.Der Beklagte betreibt einen Tabak-und Zeitschriftenhandel und stellte im 3.Quartal 2016 einen Fehlbestand bei Tabakwaren fest.Bei einer Auswertung der Videoaufzeichnungen imAugust 2016 stellte der Beklagte fest, das die Klägerin an zwei Tagen vereinnahmte Gelder nicht in die Registrierkasse eingelegt hat.Daraufhin kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos.Das Landesarbeitsgericht hielt die Videoüberwachung wegen eines Beweisvertungsverbotes für unzulässig.Dies sah das BAG anders und hob das Urteil auf und verwies zurück. Fazit: Das BAG hielt auch ein nachträgliche Auswertung der offenen Videoüberwachung für zulässig.Der Arbeitgeber kann also warten, bis er einen Verdacht einer strafbaren Handlung hat. BAG 23.08.18 2 AZR 133/18
Übergang vom kirchlichen zum weltlichen Arbeitgeber ohne Gehaltsverlust?
2.07.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDas BAG bejahte dies in einer aktuellen Entscheidung.Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass die AVR “in der jeweils geltenden Fassung” Vertragsbestandteil sind.Nach einem Betriebsübergang auf einen weltlichen Arbeitnehmer, ist der weltliche Arbeitnehmer verpflichtet,AVR Änderungen,wie Entgelterhöhungen mitzumachen.Die dynamische Geltung der AVR hänge nicht davon ab,dass der Arbeitgeber ein kirchlicher sei. Dem stehe auch Unionsrecht nicht entgegen. Fazit: Da war der weltliche Arbeitgeber zwar verärgert,aber er wollte den Betrieb ja übernehmen. BAG vom 23.11.2017 6 AZR 683/16
Überwachung mittels Keyloggers und Verwertungsverbot
14.05.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Arbeitgeber installierte auf dem Dienst-PC des Arbeitnehmers eine Software, die ab dem 21.04.2015 alle Tastaturangaben protokollierte und regelmäßig Screenshots fertigte.In einem Personalgespräch konfrontierte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit dem Verdacht, dass der Arbeitnehmer das Internet in erheblichem Umfang für private Zwecke nutzt.Der Arbeitnehmer räumte daraufhin ein, dass er von Januar bis März 2015 im Umfange von etwa 3 Stunden ein Computerspiel programmiert hat und den E-Mail Verkehr der Firma seines Vaters abgewickelt hat.Dies habe jedoch höchstens 10 Minuten pro Tag ausgemacht.Daraufhin kündigte der Arbeitgeber den Webentwickler fristlos.Im Prozess legte der Arbeitgeber dann 5221 empfangene E-Mails vor und 5835 versendete Nachrichten.Sowohl die Vorinstanzen ,als auch das BAG hielten hier eine Beweisverwertung für unzulässig.Eine verdeckte Ermittlung “ins Blaue hinein”, ob ein Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält, sei auch nach § 32 Abs.I BDSG unzulässig. Fazit: Hätte der Arbeitgeber einen konkteten Verdacht strafbaren Handels nachweisen können, wäre die Entscheidung wohl anders ausgefallen. BAG vom 27.07.2017 2 AZR 681/16
Fußball WM schauen während der Arbeitszeit o.K.?
11.04.18 - Rechtsanwalt Thomas FickEs ist riskant,so die “klare”Antwort.Generell gilt, dass die Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben,Sportveranstaltungen während der Arbeitszeit im Fernsehen,Radio oder Internet zu verfolgen.Das Arbeitsgericht Köln befasste sich kürzlich mit dem Fußballschauen während der Arbeitszeit im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit einer Abmahnung.Das Anschauen eines Fußballspiel über einen Livestream eines Bezahlsenders sei vergleichbar mit dem Vorwurf der privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit.Die Abmahnung oder auch die Kürzung des Gehaltes sind berechtigt. ArbG Köln vom 28.08.17 20 Ca 7940/16 Fazit.Der Arbeitgeber sollte hier klare Vorgaben machen.
Achtung Arbeitgeber-Neues zur unbilligen Versetzung
8.03.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDer 5.Senat des BAG gibt seine strenge Rechtsprechung zur unbilligen Versetzung auf .Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Der Senat vertrat bislang die Rechtsauffassung, dass ein Arbeitnehmer eine Weisung einen anderen Täigkeitsbereich zu übernehmen, erstmal Folge leisten muß.Er sollte dann durch eine Entscheidung des Arbeitsgericht klären lassen ,ob die Weisung berechtigt war oder nicht. Hintergrund des aktuellen Falls des 10.Senates des BAG war folgender: Ein Immobilienkaufmann kam einer angeordneten Versetzung von Dortmund nach Berlin nicht nach.Er erhielt daraufhin zwei Abmahnungen und wurde wegen Arbeitsverweigerung gekündigt.Der 10.Senat stellte nun fest, das die Weigerung die Leistung in Berlin zu erbringen zulässig war und die Kündigung unwirksam. Fazit:Der Umfang des Weisungsrechtes nach § 106 Gewerbeordung muß nun vor jeder Versetzung sorgfältig geprüft werden. BAG 14.09.2017, 5 AS 7/17
Neues zu Fußballprofiverträgen
1.02.18 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornDas Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 16.01.2018 (Az. 7 AZR 312/16), dass Arbeitsverträge von Fußballprofis befristet werden dürfen. Zur Begründung führten die Erfurter Richter aus, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga mit Blick auf die besondere Eigenart der Arbeitsleistung der Spieler gerechtfertigt sei. Im kommerzialisierten Spitzenfußball würden von Lizenzspielern sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die diese nur für eine begrenzte Zeit erbringen können. Was war geschehen? Der Kläger Heinz Müller war bei dem Beklagten Verein FSV Mainz 05 in der Fußball-Bundesliga seit dem 01.07.2009 als Lizenzspieler (Torwart) beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag von 2012 enthielt eine Befristung bis zum 30.06.2014 und die Option, den Vertrag bis zum 30.06.2015 zu verlängern, wenn der Kläger in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird. Nach dem Vertrag erhält der Kläger eine Punkteinsatzprämie und eine Erfolgspunkteinsatzprämie für Ligaspiele, in denen er von Beginn an oder mindestens 45 Minuten eingesetzt ist. Der Kläger absolvierte in der Saison 2013/2014 neun der ersten zehn Bundesligaspiele. Am elften Spieltag wurde er in der Halbzeit verletzt ausgewechselt und in den verbleibenden Spielen der Hinrunde verletzungsbedingt nicht mehr...
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Konkurrenztätigkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
30.10.17 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Arbeitnehmer war in einem Unternehmen der Telekommunikationsbranche als leitender Angestellter und Prokurist tätig.Daneben war er zu 50 Prozent beteiligt an einem Konkurrenzunternehmen.Dieses Unternehmen führte auch Aufträge für die Firma des Arbeitgebers aus. Nachdem der Arbeitgeber von der Beteiligung Kenntnis nahm, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Kündigung sei rechtens befand das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Fazit:Die Regelung des Wettbewerbsverbotes nach § 60 HGB wurde konsequent angewendet. LArbG Schleswig-Holstein vom 12.04.2017 , 3 Sa 202/16
Was dazuverdienen ? Eine Kündigung wegen Streites über den Umfang einer Nebentätigkeit
14.09.17 - Rechtsanwalt Thomas FickHat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt, muss er vor einer Kündigung wegen des Umfanges der Nebentätigkeit den Arbeitnehmer unbedingt erst abmahnen.So sah es jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung.Der Arbeitgeber hatte argumentiert, die Klägerin hätte in zu großem Umfange seine Ressoucen genutzt und damit die fristlose Kündigung begründet. Fazit : Selbst bei einer genehmigten Nebentätigkeit kann es zu Problemen kommen. LArbG Düsseldorf vom 26.06.2017, 4 Sa 869/16