
Streit um den Familienhund
10.06.14 - Rechtsanwältin Petra RostDie getrenntlebenden Eheleute streiten über die Zuweisung und Herausgabe der vierjährigen Malteserhündin Babsi, die während der Ehe gemeinsam für 450 EUR, überwiegend aus Mitteln der Antragstellerin, angeschafft wurde. Bei Trennung hat der Antragsgener Babsi weggebracht, um die Mitnahme durch die Ehefrau zu verhindern. Der Antragsgegner stimmte einem in erster Instanz vorgeschlagenen Wechselmodell nicht zu. In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht lief die Hündin, nachdem sie über ein Jahr keinen Kontakt zur Antragstellerin hatte, schwanzwedelnd auf diese zu, wurde von ihr hochgenommen und verblieb auf ihrem Schoß. Das Amtsgericht sprach ihr diesen “Haushaltsgegenstand” entsprechend § 1360 a BGB aus Billigkeitsgründen in erster Linie wegen der Umgangsvereitelung durch den Antragsgegner zu. Alleineigentum konnte die Antragstellerin nicht beweisen, so dass die Hündin für die Hausratsverteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten galt. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragsgegners hatte keinen Erfolg. Die “mangelnde Bindungstoleranz” des Antragsgegners, der keinen alleinigen Kontakt der Antragstellerin zum Hund wollte, gab letztlich der Antragstellerin den Vorzug. OLG Stuttgart Beschluß vom 07.04.2014, 18 UF 62/14
Kostentragung bei Vaterschaftsfeststellung
1.06.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDer BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2014 (Az.: XII ZB 15/13) klargestellt, dass der Vater auch dann nicht unbedingt die gesamten Verfahrenskosten zu tragen hat, wenn sich seine Vaterschaft im Verfahren bestätigt. Im Abstammungsverfahren ist nicht allein auf das Obsiegen oder Unterliegen abzustellen. Vielmehr ist insbesondere zu berücksichtigen, in welchem Umfang ein Beteiligter den Anlass für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens gegeben hatte. Im zu entscheidenden Fall hatte die Kindesmutter bereits zu Beginn des Verfahrens Mehrverkehr während der gesetzlichen Empfängniszeit eingeräumt. Der tatsächliche Vater durfte daher auf die Einholung eines genetischen Abstammungsgutachtens bestehen. Dies ist im Rahmen der Kostenentscheidung zu beachten. Zu welcher Kostenquote dies vorliegend führen wird, hat der BGH offen gelassen und den Rechtstreit zur näheren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurückverweisen.
Dienstwagen erhöht die Unterhaltspflicht
15.05.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDie Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung erhöht das unterhaltspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers, indem dieser eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw spart. Das OLG Hamm bestätigte insoweit in seinem Urteil vom 10.12.2013 – 2 UF 216/12 – die erstinstanzliche Entscheidung des AG Gladbeck.
Freundin weg – Geld weg?
6.05.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzBricht eine nichteheliche Beziehung auseinander müssen größere Geldbeträge vom Empfänger zurückerstattet werden, wenn die Zuwendung an einen bestimmten Zweck gebunden war und dieser mit dem Ende der Beziehung weggefallen ist. In einer Grundsatzentscheidung gab der BGH damit einem Rentner am Dienstag Recht. Dieser hatte zur Absicherung seiner damaligen Freundin 25.000 EUR geschenkt. Nach Auffassung des BGH sei mit der Trennung die Grundlage der Schenkung weggefallen. Im Ergebnis hat der Rentner einen Anspruch auf Rückzahlung. BGH , Pressemitteilung vom 06.05.2014, – X ZR 135/11 –
Der rechtliche Vater muss für nicht-leibliches Kind Unterhalt zahlen!
20.03.14 - Rechtsanwältin Petra RostNach der Entscheidung des OLG Hamm vom 19.11.2013 (Az: 2 WF 190/13) muss der rechtliche Vater, wenn er seine -durch die Ehe mit der Mutter bestehende- Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat, auch dann Unterhalt zahlen, wenn feststeht, dass er nicht der leibliche Vater ist. Der Antragsteller war mit der Mutter des 1996 geborenen Antragsgegners verheiratet. Nach der Scheidung hat die Mutter den biologischen Vater des Kindes geheiratet. Aufgrund des Fristablaufes blieb die Vaterschaftsanfechtungsklage des Antragstellers erfolglos. Er begehrte nun die Abänderung der Unterhaltsverpflichtung aus einer im Jahre 2003 errichteten Jugendamtsurkunde mit der Begründung, seine Inanspruchnahme sei treuwidrig. Der Antragsgegner ignoriere seine Existenz und akzeptiere nur den biologischen Vater. Sein Verfahrenskostenhilfeantrag für das beabsichtigte Unterhaltsabänderungsverfahren wurde sowohl vom Amtsgericht Bottrop, als auch vom OLG Hamm abgewiesen. Zur Begründung führte das OLG aus, dass die gesetzlichen Vaterschaftstatbestände mit Wirkung für und gegen alle gelten. Die gesetzliche Vaterschaftsanfechtungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen. Der Antragsteller könne sich erst und nur dann auf die Vaterschaft eines anderen Mannes berufen, wenn die gesetzliche...
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Keine Änderung des Kindesunterhalts zum Jahreswechsel
7.01.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzZum 01.01.2014 erfolgte keine Änderung der Unterhaltstabellen. Vielmehr behält die Düsseldorfer Tabelle vom 01.01.2013 voraussichtlich bis Ende dieses Jahres ihre Gültigkeit. Die Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt. Für die Unterhaltsberechtigten bzw. -verpflichteten heißt dies, dass derzeit keine Änderungen zu erwarten sind. Wir informieren Sie umgehend, sobald sich Neuerungen ergeben. Die aktuelle Tabelle finden Sie hier:http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/
Kein Unterhalt soweit BAföG möglich
27.11.13 - Rechtsanwältin Petra RostSoweit ein Kind seinen Unterhaltsbedarf durch BAfÖG Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehen gewährt werden, kann es von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen. Nach Auffassung des OLG Hamm, das über einen Verfahrenskostenhilfeantrag zur gerichtlichen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs zu entscheiden hatten, seien BAföG Leistungen unterhaltsrechtliches Einkommen, welches die Bedürftigkeit des Kindes mindere. Auch der Unterhaltsbherechtigte sei im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, eine Möglichkeit zur Kreditaufnahme auszunutzen, um nicht unterhaltsbedürftig zu werden. Es sei zumutbar BAföG Leistungen, die zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt werden, zu beantragen. Die Rückzahlung wird erst 5 Jahre nach Ende der Förderung fällig und ist in monatlichen Raten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 EUR zu tilgen, wobei bei guten Leistungen ein Teilerlass möglich ist. Im vorliegenden Fall hatte es die Antragstellerin bewusst unterlassen einen BAföG Antrag zu stellen, um sich nicht schon zu Beginn des Berufslebens zu verschulden. Da dieses Argument nicht zu griff, wurde ihr ein fiktiver BAföG Bezug unterstellt. OLG Hamm 27.09.2013 Az.: 2 WF 161/13
Detektivkosten im Unterhaltsrecht
15.11.13 - Rechtsanwältin Petra RostDektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren gehören. Voraussetzung ist, dass eine vernünftige Prozesspartei berechtigte Gründe hatte, eine Detektei zu beauftragen, diese sich in vernünftigen Grenzen halten und prozessbezogen sind. Die Beauftragung muss zur Bestätigung eines festen Verdachts erteilt worden sein. Die unterlegene Partei muss die Kosten aber nur soweit tragen, als sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sind, woran es fehlt, wenn dass Beweismittel im Rechtsstreit nicht verwertet werden darf. In einem vom BGH entschiedenen Fall, war dies nicht gegeben. Der Unterhaltsberechtigte wurde mittels GPS überwacht und ein umfassendes personenbezogenes Bewegungsprofil erstellt, was aus Datenschutzgründen nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit zulässig ist. Eine stichprobenartige Überprüfung in den Morgen- und Abendstunden mit genauer schriftlicher Dokumentation und ggf. Fotografien wäre ausreichend gewesen. Bei wahrheitswidrigen Leugnens der neuen Partnerschaft, käme zudem auch eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches aufgrund eines Prozessbetruges in Betracht. BGH 15.5.13, XII ZB 107/08 Ein Plädoyer für mehr Aufrichtigkeit, auch nach...
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Lieber gleich die Ehe scheiden lassen!
23.10.13 - Rechtsanwalt Alexander HeinzAuf schmerzliche Weise musste nunmehr ein Mann erfahren, dass er zu lange gewartet hatte, um sich scheiden zu lassen. Obwohl er bereits seit August 2000 von seiner Ehefrau getrennt und seit 2001 mit einer neuen Partnerin zusammen lebte, muss er seinen im November 2008 erzielten Lottogewinn mit seiner Ex teilen. Offenbar gut beraten, hatte die Ehefrau nach Kenntnis von Lottogewinn den Scheidungsantrag eingereicht. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung wurde der Lottogewinn berücksichtigt. Der Ehemann muss nach dem Beschluss des BGH vom 16.10.2013 (Az.: XII ZB 277/12) nun 242.500,00 EUR, das ist die Hälfte seines Gewinnanteils, an seine Ehefrau bezahlen. Die Entscheidung überrascht nicht. Im Zugewinnausgleichsverfahren gilt das Stichtagsprinzip. Ein Lottogewinn ist weder ein privilegiertes Anfangsvermögen im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB. Noch kann die lange Trennungszeit zu einer unbilligen Härte im Sinne von § 1381 Abs. 1 BGB herangezogen werden. Immer wieder kommt es in der Praxis dazu, dass ein Ehepartner auch nach einer sehr langen Trennungszeit das Scheidungsverfahren beantragt. Dies kann oft beim Versorgungsausgleich zu unbilligen Ergebnissen führen. Von daher sollte genau abwogen werden, ob man sich im...
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Neue Rechte für biologischen, nicht rechtlichen Vater in Kraft
19.07.13 - Rechtsanwältin Petra RostDas „Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“ ist am 13.Juli 2013 in Kraft getreten. Nach der bislang geltenden Rechtslage hatte der biologische Vater eines „Kuckuckskindes“ keine Möglichkeit, seine Vaterschaft gegen den Willen der Mutter feststellen zu lassen, was vom EGMR bemängelt worden ist. Durch das neue Gesetz erhält der biologische Vater nun das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen der Mutter Umgang mit dem Kind und Auskunft zu erhalten. Voraussetzung für den Umgang sind u. a.: Das er ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat; der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient und der Anspruchsteller tatsächlich der biologische Vater ist; seine leibliche Vaterschaft ist im Rahmen des Umgangs- oder Auskunftsverfahrens zu prüfen. Damit hat der biologische Vater derzeit nur über das Umgangsrecht, die Möglichkeit seine Rechte gegen den Willen der Kindesmutter durchzusetzen. Es sollte jedoch unabhängig von der sozialen und familiären Situation des Kindes das Recht des biologischen Vaters bestehen, seine Vaterschaft mit allen rechtlichen Konsequenzen feststellen zu lassen. Dies umfasst neben den Umgangs- und Auskunftsrechten eben auch, die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung....
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