200.000 EUR Schmerzensgeld für Verlust beider Nieren!

19.08.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 03.07.2015 (Az: 26 U 104/14) entschieden, dass einer jugendlichen Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin u.a. beide Nieren verloren hat, 200.000 Euro Schmerzensgeld zustehen. Die 1986 geborene Klägerin ließ sich über mehrere Jahre bis März 2002 durch die beklagte Hausärztin behandeln. Die Klägerin litt seinerzeit unter einer krankhaften Fettsucht und einem Nikotinmissbrauch. Im September 2001 stellte die Beklagte bei der Klägerin einen deutlich erhöhten Blutdruck fest und wies die Klägerin und ihre Mutter auf eine notwendige Blutdruckkontrolle hin. Nachdem die Beklagte im November erfahren hatte, dass die Klägerin, bei der wiederum erhöhte Blutdruckwerte vorlagen, aufgrund von Kreislaufproblemen viermal bewusstlos geworden war, stellte sie eine Überweisung zum Internisten bzw. Kardiologen zur weiteren Diagnostik einer sekundären Hypertonie aus. Zudem bot sie erneut regelmäßige Blutdruckkontrollen an, die die Klägerin in den nächsten Wochen nicht wahrnahm. Die Blut- und Nierenwerte der Klägerin untersuchte die Beklagte während dieser Zeit nicht. Nach der Behandlung durch die Beklagte wurden bei der Klägerin beiderseitige Schrumpfnieren diagnostiziert. In den folgenden Jahren unterzog sich die Klägerin 53 Operationen, u.a. zweier erfolgloser...

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Gynäkologe haftet nicht für ungewollte Schwangerschaft bei seltener Anomalie

9.07.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 29.05.2015 Aktenzeichen: 26 U 2/13 Quelle: juris Logo entschieden, dass einem Gynäkologen nicht vorzuwerfen sei, dass er eine durch gebotene Untersuchungen kaum erkennbare Anomalie der Patientin, für die es zuvor auch keinen Anhaltspunkt gab, nicht diagnostiziert hat. Der beklagte Gynäkologe setzte der Klägerin im Mai 2005 eine Spirale zur Empfängnisverhütung ein. Etwa zwei Jahre später wurde die Klägerin schwanger und gebar Ende 2007 eine gesunde Tochter. Vom Beklagten und seiner mit verklagten ärztlichen Praxis haben die Klägerin und ihr ebenfalls klagender Lebensgefährte Schadensersatz mit der Begründung verlangt, der Beklagte habe im Rahmen der von ihm durchgeführten Ultraschallkontrolle eine bei der Klägerin vorliegende Anomalie einer doppelten Anlage von Vagina und Uterus erkennen und deswegen vom Einsetzen einer Spirale absehen müssen, weil diese bei der Anomalie keine verhütende Wirkung entfalten könne. Als Schaden haben sie ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro, einen Verdienstausfall von ca. 28.000 Euro und den Ersatz von Unterhalts- und Betreuungsleistungen für ihre Tochter bis zum Eintritt der Volljährigkeit geltend gemacht. Das LG Bielefeld hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das OLG Hamm...

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Krankenkasse muss Fettabsaugung bezahlen!

3.06.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das Sozialgericht Dresden hat am 13.03.2015 (Aktenzeichen: S 47 KR 541/11 Quelle: juris Logo) entschieden, dass die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen sind. Die 51 Jahre alte Versicherte leidet an beiden Beinen an einem Lipödem (sog. Reiterhose) im schwersten Stadium mit erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen der Beine. Weitere Beschwerden resultieren aus der fortgeschrittenen Arthrose in den Kniegelenken. Die konservativen Behandlungsmaßnahmen wie manuelle Lymphdrainage, Kompressionsbehandlung und Gewichtsreduktion blieben ohne Erfolg. Die AOK Plus lehnte die Übernahme der Kosten für eine stationäre operative Fettabsaugung zur Reduzierung des krankhaften Gewebes ab. Das SG Dresden hat der Klage der Versicherten stattgegeben. Nach Auffassung des Sozialgerichts sind die Kosten durch die Krankenkasse zu übernehmen. Allein durch die Fettabsaugung könne eine deutliche Schmerzlinderung, eine Verbesserung der Berührungsempfindlichkeit, eine bessere Beweglichkeit und eine Verbesserung der psychischen Gesamtsituation der Klägerin erreicht werden. Da die erforderliche Absaugung pro Behandlungseinheit von bis zu 6000 ml eine hochdosierte Schmerzmittelbehandlung und Infusionen zum Ausgleich des Flüssig-keitshaushalts erfordere, könne sie nur stationär durchgeführt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat...

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Kein Schadenserstz gegen Frauenärztin bei nicht erkannter Schwangerschaft

13.01.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Oldenburg /Urteil vom 18.11.2014 Az: 5 U 108/14 (Quelle: juris) hat entschieden, dass es für die Frage, ob wegen einer nicht erkannten Schwangerschaft ein Schadensersatzanspruch gegen die Frauenärztin besteht, darauf ankommt, ob der Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig gewesen wäre.   Die Klägerin begab sich in die gynäkologische Behandlung der Beklagten und bat darum, das Vorliegen einer Schwangerschaft abzuklären. Sie wollte zu diesem Zeitpunkt kein weiteres Kind. Die Beklagte führte eine Ultraschalluntersuchung durch und schloss eine Schwangerschaft aus, obwohl sich die Klägerin bereits in der sechsten Schwangerschaftswoche befand. Von der Schwangerschaft erfuhr sie erst in der 15. Schwangerschaftswoche. Die Klägerin warf der Beklagten vor, keine Urin- und Blutuntersuchung veranlasst zu haben. Dabei wäre die Schwangerschaft erkannt worden und die Klägerin hätte noch die Möglichkeit einer legalen Abtreibung nach § 218a Abs. 1 StGB gehabt. Mit der Klage verlangte sie von der Beklagten ein Schmerzensgeldes in Höhe von 25.000 Euro und die Zahlung von Kindesunterhalt. Das LG Oldenburg hatte das Begehren der Klägerin abgelehnt. Das OLG Oldenburg hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt und einen Anspruch der Klägerin verneint. Es komme darauf...

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Sterbewunsch einer Wachkoma-Patientin

16.10.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Der BGH hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. Die 1963 geborene Betroffene erlitt im Jahr 2009 eine Gehirnblutung mit der Folge eines apallischen Syndroms im Sinne eines Wachkomas. Sie wird über eine Magensonde ernährt; eine Kontaktaufnahme mit ihr ist nicht möglich. Der Ehemann und die Tochter der Betroffenen, die zu ihren Betreuern bestellt sind, haben beim Betreuungsgericht beantragt, den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu genehmigen. Hilfsweise haben sie die Feststellung beantragt, dass die Einstellung der künstlichen Ernährung nicht genehmigungsbedürftig sei. Sie stützen ihren Antrag darauf, dass sich die Betroffene vor ihrer Erkrankung gegenüber Familienangehörigen und Freunden gegen eine Inanspruchnahme von lebenserhaltenden Maßnahmen für den Fall einer schweren Krankheit ausgesprochen habe. Die Vorstinstanzen, haben sowohl Antrag und Hilfsantrag der Betreuer abgelehnt. Der BGH hat der Rechtsbeschwerde der Betreuer stattgegeben, die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache an das LG Chemnitz zurückverwiesen. Da vorliegend keine Patientenverfügung vorlag, war der Behandlungswunsch der Patientin nicht dokumentiert. Dieser und der mutmaßliche Wille waren deshalb zu ermitteln. Auf der Grundlage der zum 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen...

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Schwangerschaft trotz Sterilisation

21.09.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Für eine nach einer Sterilisation eingetretene, ungewollte Schwangerschaft haftet das behandelnde Krankenhaus nicht, wenn die behandelte Patientin über eine verbleibende «Versagerquote» zutreffend informiert worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt veröffentlichten rechtskräftigen Urteil vom 17.06.2014 entschieden (Az.: 26 U 112/13, in BeckRS 2014, 14419). Die 1969 geborene Klägerin hatte sich anlässlich der Geburt ihres zweiten Kindes im Oktober 2006 im beklagten Krankenhaus sterilisieren lassen. Trotzdem kam es 2008 zu einer erneuten, ungewollten Schwangerschaft. Im August 2009 kam ein weiteres Kind zur Welt. Mit der Begründung, die Sterilisation sei fehlerhaft durchgeführt und sie, die Klägerin, über die verbleibende Versagerquote unzureichend aufgeklärt worden, hat die Klägerin zusammen mit ihrem Ehemann Schadensersatz verlangt, unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und einen Unterhaltsschaden von etwa 300 Euro monatlich. Die Klage blieb auch im Berufungsverfahren erfolglos. Nach sachverständiger Begutachtung konnte das OLG Hamm keine Behandlungsfehler feststellen. Es sei keine falsche Operationsmethode gewählt worden. Ein für die Schwangerschaft kausaler Behandlungsfehler durch einen fehlerhaft unterlassenen oder unzureichenden Verschluss eines Eileiters könnten die Kläger nicht beweisen. In der Schwangerschaft könne sich die auch...

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Erbkrankheiten und das Wissen darum

16.09.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Weil ein Oberarzt einer Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie einer Mutter die Information über eine bei ihrem geschiedenen Ehemann festgestellte Erbkrankheit erteilt hat und sie dadurch selbst psychisch erkrankte, nimmt diese ihn auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Kurz nachdem die Klägerin von ihrem Mann geschieden wurde, stellte man bei diesem fest, dass er an Chorea Huntington, einer unheilbaren, vererblichen und zum Tode führenden Erkrankung des Gehirns, leidet. Der behandelnde Oberarzt teilte der Klägerin dies in einem kurz darauf, von ihm erbetenen Gespräch mit Zustimmung des geschiedenen Ehemannes, mit und wies sie darauf hin, dass die – zu diesem Zeitpunkt 12 und 16 Jahre alten – gemeinsamen Kinder die genetische Anlage der Erkrankung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% geerbt hätten. Die Klägerin fand zunächst keine Einrichtung, die zu einer gentechnischen Untersuchung ihrer Kinder bereit war. Eine Diplombiologin und Fachärztin für Humangenetik teilte ihr mit, dass es nach dem Gendiagnostikgesetz nicht gestattet sei, eine prädiktive Diagnostik bei noch nicht symptomatischen Minderjährigen oder bei Personen, die nicht selbst nach entsprechender humangenetischer Beratung und ausreichender Bedenkzeit in die Untersuchung eingewilligt hätten, durchzuführen. Die...

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15.000 EUR Schmerzensgeld nach fehlerhafter augenärztlicher Behandlung

22.04.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Weil die Ärzte eine Netzhautablösung zu spät erkannt und den Patienten zu lange mit Laserkoagulationen behandelt haben, anstatt ihn frühzeitig zu einem Augenchirurg zu überweisen und er deshalb 90 % seiner Sehkraft auf einem Auge verlor, sprachen ihm die Richter des OLG Hamm ein Schmerzensgeld von 15.000 EUR zu. http://www.juris.de/jportal/portal/t/28e9/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140401063&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


8.000 EUR Schmerzensgeld für fehlerhafte Schulter-OP

21.04.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Der bei einem Fußballspiel verletzte 21jährige Kläger wurde wegen einer Schultereckgelenksprengung Tossy III links noch am gleichen Tage operativ im Krankenhaus der Beklagten versorgt. Die Verschraubung des Schlüsselbeins musste schon wenige Wochen nach der OP in einer Revisionsoperation entfernt werden, weil sie ausgerissen war. Nach sachverständiger Begutachtung geht das OLG von einem groben Befunderhebungsfehler aus, weil die eingebrachte Schraube falsch – zu nahe am Gelenk – positioniert worden sei. Dieser Positionsfehler könne bei der Bohrung zwar auch einem erfahrenen Chirurgen passieren, er habe aber intraoperativ erkannt und durch eine erneute Bohrung oder ein anderes Verfahren korrigiert werden müssen. Der Operateur habe auf die gebotene Bildgebung (Röntgenaufnahmen aus zwei verschiedenen Projektionsrichtungen) verzichtet und sich mit zwei Aufnahmen aus zwei dicht beieinanderliegenden Winkeln begnügt, die nicht aussagekräftig gewesen seien. Wegen des angenommenen groben Befunderhebungsfehlers gehe die Revisionsoperation zu Lasten des beklagten Krankenhauses, da nicht auszuschliessen sei, dass diese vermeidbar gewesen wäre. ;http://www.juris.de/jportal/portal/t/26nm/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140401137&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Schmerzensgeld bei MRSA-Infektion aufgrund fehlerhafter Krankenhaushygiene!

7.03.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat einem Patienten 40.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem er sich im Krankenhaus mit multiresistenten Staphylokokken (MRSA) infiziert hat, weil ein Krankenpflegerschüler beim Entfernen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat. Ein, zur Behandlung eines Tinnitus stationär im beklagten Krankenhaus aufgenommener Patien,t erhielt Infusionen über seine am linken Arm angelegte Venenverweilkanüle. Ein Krankenpflegerschüler hatte die Infusionsnadel beim Patienten gezogen und dabei – vorschriftswidrig – dieselben Handschuhe getragen, mit denen er zuvor einen Mitpatienten versorgt hatte. Der Kläger litt infolge der MRSA-Infektion, über Monate unter heftigen Schmerzen und zog sich einen Abszess im Bereich der Wirbelsäule zu, der operativ versorgt werden musste. Der Kläger wurde infolge der Infektion arbeitsunfähig. Die Infektion hat schwerwiegende Komplikationen verursacht, die langandauernde ärztliche Behandlungen erforderlich gemacht haben, was bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt wurde. Der Kläger vermochte das verbotswidrige Handeln des Krankenpflegerschülers beweisen. Da es sich dabei um einen groben Behandlungsfehler handelt, erfolgt eine Beweislastumkehr für die weitere Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Infektion zugunsten des Klägers. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013 Az: 26 U 62/12