
Private Krankenversicherung – erstattungsfähige Kosten für ein Hörgerät
11.06.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDer BGH hat am 22.04.2015 – Az.: IV ZR 419/13 über die Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten für ein Hörgerät in der privaten Krankenkostenversicherung entschieden. Danach bezieht sich das Leistungskürzungsrecht des Versicherers in § 5 Abs. 2 Satz 1 RB/KK 2009 auch auf Aufwendungen für Hilfsmittel, obwohl es in der Klausel „Heilbehandlung“ und „sonstigen Maßnahmen“ heißt. Demzufolge ist darauf abzustellen, ob das Hörgerät – gemessen am konkreten medizinischen Bedarf der versicherten Person – über zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale verfügt und es andererseits eine preiswertere Alternative gibt. Hierfür ist der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet.
Kein Arbeitsunfall III (Tödlicher Speerwurf)
21.05.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykWer als ehrenamtlicher Kampfrichter in seiner Freizeit tätig wird, ist nicht zwangsläufig unfallversichert und handelt auf eigenes Risiko. In einem jüngst entschiedenen Fall suchte der Kampfrichter den von ihm erwarteten Zielpunkt eines noch in der Luft befindlichen Speeres auf. Hierbei wurde der Kampfrichter tödlich getroffen. Die Witwe machte wegen des “Arbeitsunfalles” bislang erfolglos Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend. Der Ehemann war als ehrenamtlich Tätiger weder ein Beschäftigter noch einem Beschäftigten gleichgestellt. Im öffentlichen Auftrag handelte er ebenfalls nicht. Die Vergütung der Wettkampftätigkeit mit einer Aufwandsentschädigung rechtfertige noch keinen Versicherungsschutz. Die Richter waren der Auffassung, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Liebe zum Sport diene und sei als reine Freizeitbetätigung keinem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen. zur Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 20. Mai 2015
Der brennende Kochtopf – nicht immer ist die Versicherung einstandspflichtig
6.05.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzEin Brand im Sinne der Gebäudeversicherung (§ 5 Nr. 1 VGB 2003) bzw. Hausratsversicherung (§ 4 Nr. 1 VHB 2003) liegt nicht vor, wenn sich Speisen in einem Topf auf dem Herd derart entzünden, dass der in den halbgeschlossenen Topf einströmende Sauerstoff stichflammenartig verbrennt und diese Stichflammen brennbare Gegenstände nicht erreichten bzw. erreichen konnten. So entschied das OLG Hamm am 15.10.2014 (Az.: 20 W 28/14). Zur Begründung wurde ausgeführt, dass nicht die allgemeine, sondern die konkrete Gefährlichkeit des Feuers versichert ist. Es kommt daher darauf an, ob das Feuer in der konkreten Situation in der Lage war, sich weiter auszubreiten. Der Kläger hatte einen Topf mit Eisbein und Zutaten in Wasser auf dem Herd seiner Küche erwärmt und danach das Haus in der Annahme verlassen, den Herd abgestellt zu haben. Da die Herdplatte den Topfinhalt tatsächlich mit voller Kraft erhitzt hat, ist das Wasser im Topf verdampft und das Eisbein nebst weiteren Zutaten schließlich in Brand geraten. Bei Rückkehr des Klägers ist bereits eine offene Flamme aus dem Topf...
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Feuerversicherung muss nach Blitzschlag zahlen
26.03.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzFällt infolge Blitzschlags die Alarmanlage aus, welche die Lüftung eines Schweinemaststalls überwacht, und bleibt infolgedessen der Ausfall der Luftzufuhr unbemerkt, wodurch Tiere im Stall verenden, so ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 17.12.2014 (Az. 5 U 161/13) auch dieser Schaden als versicherte Folge des Blitzschlags zu erstatten. Der Kläger hatte bei dem Versicherer eine sogenannte Landwirtschaftliche Versicherung abgeschlossen, die unter anderem eine Feuerversicherung mit der Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden an versicherten Sachen umfasste. Am 10.09.2012 fiel die Lüftung in einem der Ställe des Klägers aus. Die elektrische Überwachungseinrichtung löste keinen Alarm aus, da vermutlich die Steuerplatine infolge eines Blitzschlages vom 29.07.2012 beschädigt wurde. Das Ableben der Mastschweine des Klägers stellt sich nach Ansicht des OLG als Folgeschaden dar, der aus einem durch Blitzschlag hervorgerufenen Überspannungsschaden an einer elektrischen Einrichtung in dem landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers resultiert. Dem stehe nicht entgegen, dass der Ausfall der Lüftungsanlage am 10.09.2012 an sich nicht durch einen Blitzschlag verursacht worden ist. Der zwischen dem Ableben der Schweine und dem Blitzschlag am 29.07.2012 bestehende Kausalzusammenhang reicht zur Annahme eines Folgeschadens aus....
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Maßgeblich ist, was am Ende verbleibt
30.11.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzAktuell hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, ob bei einem Kaskoschaden der Restwert als Brutto- oder Nettobetrag abzuziehen ist. Dabei wurde klargestellt, dass maßgebend für die Bestimmung des anrechenbaren Restwerts allein der Betrag ist, der dem Versicherungsnehmer im Falle der Veräußerung des Unfallfahrzeuges am Ende verbleibt. D. h., bei einer Privatperson, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist der Bruttoerlös abzuziehen. Gehört der Unfallwagen zum Betriebsvermögen und fällt bei der Veräußerung die Umsatzsteuer an, ist der Nettorestwert in Ansatz zu bringen. Der BGH hat sein Urteil am 10.09.2014 unter dem Az. IV ZR 379/13 verkündet.
Ein gefahrerhöhender Umstand führt nicht automatisch zum Leistungsausschluss des Versicherers
13.11.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzMit seiner Entscheidung vom 10.09.2014, Az. IV ZR 322/13, hat der BGH klargestellt, dass die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG nur eintritt, wenn er beweisen kann, dass dem Versicherungsnehmer die gefahrerhöhende Eigenschaft seiner Handlung bewusst gewesen ist. So kann es an einem vorsätzlichen Verhalten etwa dann fehlen, wenn dem Versicherungsnehmer Beurteilungsfehler im Hinblick auf den gefahrerhöhenden Charakter der in Frage stehenden Umstände oder der Relevanz der Gefahrerhöhung unterlaufen sind, wenn er irrig davon ausgeht, dass die erhöhte Gefahrenlage durch andere Maßnahmen kompensiert wird, er auf das Urteil eines Sachverständigen über das Fehlen einer Gefahrerhöhung vertraut hat oder irrig eine Einwilligung des Versicherers in die Gefahrerhöhung annahm. Im zu entscheidenden Fall hatte der Kläger am 22.12.2009 gegen 10.00 Uhr seinen Traktor in seiner Scheune abgestellt. In einer Ecke dieser Scheune war auch Heu und Stroh eingelagert. Gegen 17.30 Uhr brach in der Scheune ein Brand aus. Dieser führte zu deren Zerstörung einschließlich der auf dem Dach befindlichen Photovoltaikanlage. Die Brandursache konnte nicht festgestellt werden. Der Kläger nahm die Beklagte auf Leistung aus der zwischen ihnen...
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Ausschluss des Kündigungsrechts für eine gesonderte Kostenausgleichsvereinbarung ist unwirksam!
26.06.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzZunehmend werden bei der Vermittlung von Rentenversicherungen über die anfallenden Provisionen gesonderte Kostenausgleichsvereinbarungen getroffen. Hierbei sehen einige Versicherungsbedingungen vor, dass diese Vereinbarung auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages unkündbar sei. Das ist nach einem Beschluss des BGH vom 14.05.2014 (Az. IV ZA 5/14) gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam.
“Einsicht in die “Schwarze Liste” der Versicherer
14.05.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzIm HIS (Hinweis- und Informationssystem) werden Daten über Versicherungsnehmer z.B. über die Schadenhäufigkeit, erschwerte Risiken, besondere Schadenfolgen oder sonstige Auffälligkeiten gespeichert. Diese Eintragungen können zu Problemen beim Neuabschluss eines Versicherungsvertrages führen. Einmal pro Jahr kann jeder Versicherungsnehmer kostenlos eine Selbstauskunft einholen. Auskunftsformulare werden zum Download unter www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft angeboten. Gegen falsche Einträge besteht ein Anspruch auf Entfernung bzw. Korrektur. Nach Ablauf der Speicherfrist kann die Löschung älterer Einträge beansprucht werden.
Vorlesen ist nicht ausreichend!
15.04.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzEntgegen der weit verbreiteten Übung müssen Antragsfragen dem zukünftigen Versicherungsnehmer so vorliegen, dass er sie zumindest mitlesen kann. Das bloße Vorlesen durch den Versicherungsvertreter reicht nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht aus (Urteil vom 25.1.2013, Az.: 23 O 238/11) Bei dem zu Grunde liegenden Fall, hatte der zukünftige Versicherungsnehmer nicht alle der ihn ausschließlich vorgelesenen Gesundheitsfragen vollständig beantwortet. Weil die in § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG geforderte Textform hier nicht gewahrt wurde, konnte sich der Versicherer nicht auf eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung berufen. Deshalb war sowohl sein Rücktritt als auch die hilfsweise erklärte Kündigung unwirksam.
Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers
30.03.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseNach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) steht fest, dass ein Versicherer aufgrund arglistiger falsche Angaben des Versicherungsnehmers im Antrag auch dann zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt ist, wenn er über die möglichen Folgen von Falschangaben nicht ausreichend belehrt hat. Dieser Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Der Kläger stellte beim beklagten Versicherer einen Antrag auf Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung. Die Fragen nach Krankheiten und Beschwerden beantwortete der Kläger zunächst unvollständig. In einem weiteren Antragsformular beantwortete der Kläger diese Fragen später mit “nein”. Daraufhin wurde die Police ausgestellt. Nach etwa einem Jahr erklärte der Versicherer den Rücktritt vom Vertrag, weil der Kläger ihr mehrere erhebliche Erkrankungen verschwiegen hatte. Später erklärte der Versicherer noch die Anfechtung seiner Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung. Der Versicherer war zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der arglistig handelnde Versicherungsnehmer kann nicht darauf pochen, dass er nicht ausreichend belehrt wurde. Zwar sind die Belehrungspflichten zum Schutz des Versicherungsnehmers angeordnet, ein arglistig handelnder Versicherungsnehmer ist aber nicht schutzwürdig. Urteil vom 12. März 2014 – IV ZR 306/13 Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=67091&linked=pm&Blank=1