Dieselgate – muss der Rechtsschutzversicherer die Kosten übernehmen?

In einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 21. September 2017 hat das OLG Düsseldorf (Az.: 4 U 87/17) ausgeführt, dass der beklagte Rechtsschutzversicherer zur Kostendeckung einer Klage gegen die Volkswagen AG verpflichtet ist. Das Gericht sieht für das beabsichtigte Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten, da bereits mehrere Landgerichte erstinstanzlich Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht haben und eine obergerichtliche oder höchstrichterliche Klärung noch aussteht.

Das Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ist zwar noch nicht rechtskräftig, wegen der Aktualität wollten wir allerdings bereits jetzt informieren.

zum Beschluss OLG Düsseldorf – 4 U 87/17