Fachgerechte Befüllung einer subkutanen Schmerzmittelpumpe

Dem Arzt obliegen besondere Sorgfaltspflichten bei der regelmäßigen Befüllung einer subkutanen (unter der Haut eingesetzten) sog. “Schmerzmittelpumpe”. Erleidet ein Patient durch die unkontrollierte Ausschüttung von Schmerzmitteln aus einer undichten Schmerzmittelpumpe erhebliche Beschwerden, die dazu führen, dass er zeitweise sogar intensivmedizinisch betreut werden muss, und muss er sich wegen des Behandlungsfehlers des Arztes eines vorzeitigen operativen Austausches der Schmezmittelpumpe unterziehen, so kann ein Schmerzensgeld i.H.v. 6.000 EUR gerechtfertigt sein.

OLG Frankfurt, Urt. v. 10.3.2009 – 8 U 253/07

Kommt es im Zusammenhang mit dem Einsatz  medizinischer Produkte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten, ist sowohl von Ärzte- als auch von Patientenseite darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Materialien nach Entfernung als mögliche Beweismittel sicher aufbewahrt werden. Bei einem schuldhaften Verlust des Beweismittels auf Behandlerseite, kann dies zu einer Beweislastumkehr wegen fahrlässiger Beweisvereitelung führen.