Fahndungsausschreibung nach Pkw rechtfertigt Rücktritt

Wer ein zur Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschriebenes Fahrzeug erwirbt, kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt nach Auffassung der Bundesrichter selbst dann, wenn der Käufer tatsächlich über den sog. “gutgläubigen Erwerb” Eigentümer mit deutschen Papieren wurde. 

Beim Schengener Informationssystem handelt es sich um eine umfangreiche Datenbank, die unter anderem Informationen über gestohlene oder vermisste Fahrzeuge enthält. Der Hauptzweck der Datenbank ist – vor dem Hintergrund grundsätzlich weggefallener Grenzkontrollen an den Binnengrenzen – die Sicherstellung eines hohen Maßes an Sicherheit innerhalb der Schengen-Staaten, indem den zuständigen nationalen Behörden, wie Polizei und Grenzschutz, gestattet wird, Ausschreibungen zu Personen und Gegenständen einzugeben und abzufragen.

Grundlage für die Entscheidung war der gesetzliche Haftungsmaßstab des Verkäufers, der nicht nur die Sache ohne Sachmängel sondern insbesondere auch ohne Rechtmangel übergeben muss. Denn eine solche Eintragung ist für den Käufer mit der konkreten, im gesamten Schengen-Raum bestehenden Gefahr verbunden, dass bei der Zulassung des Fahrzeugs oder einer Halteränderung oder einer polizeilichen Kontrolle die Eintragung festgestellt und ihm das Fahrzeug daraufhin auf unbestimmte Zeit entzogen wird.

Der Käufer liefe andernfalls Gefahr, sein Fahrzeug nur mit enormen Aufwand zurückzuerhalten. Der Wiederverkauf wird ebenso erschwert, denn dann muss der Käufer auf den Eintrag hinweisen. Und wer kauft schon ein zur Fahndung ausgeschriebens Fahrzeug?

zur Pressemitteilung zum Urteil vom 18. Januar 2017 – VIII ZR 234/15