Freundin weg – Geld weg?

Bricht eine nichteheliche Beziehung auseinander müssen größere Geldbeträge vom Empfänger zurückerstattet werden, wenn die Zuwendung an einen bestimmten Zweck gebunden war und dieser mit dem Ende der Beziehung weggefallen ist.

In einer Grundsatzentscheidung gab der BGH damit einem Rentner am Dienstag Recht. Dieser hatte zur Absicherung seiner damaligen Freundin 25.000 EUR geschenkt. Nach Auffassung des BGH sei mit der Trennung die Grundlage der Schenkung weggefallen. Im Ergebnis hat der Rentner einen Anspruch auf Rückzahlung.

BGH , Pressemitteilung vom 06.05.2014, – X ZR 135/11