
Fußball WM schauen während der Arbeitszeit o.K.?
Es ist riskant,so die “klare”Antwort.Generell gilt, dass die Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben,Sportveranstaltungen während der Arbeitszeit im Fernsehen,Radio oder Internet zu verfolgen.Das Arbeitsgericht Köln befasste sich kürzlich mit dem Fußballschauen während der Arbeitszeit im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit einer Abmahnung.Das Anschauen eines Fußballspiel über einen Livestream eines Bezahlsenders sei vergleichbar mit dem Vorwurf der privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit.Die Abmahnung oder auch die Kürzung des Gehaltes sind berechtigt.
ArbG Köln vom 28.08.17 20 Ca 7940/16
Fazit.Der Arbeitgeber sollte hier klare Vorgaben machen.