Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag

Gleich in drei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass Gewerbetreibende einen Anspruch auf einen kostenlosen Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis “Das Telefonbuch” und in seiner Internetausgabe unter “dastelefonbuch.de” haben. 

zur Pressmitteilung der Urteile vom 17. April 2014, Aktenzeichen: III ZR 87/13, III ZR 182/13, III ZR 201/13