
Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag
Gleich in drei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass Gewerbetreibende einen Anspruch auf einen kostenlosen Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis “Das Telefonbuch” und in seiner Internetausgabe unter “dastelefonbuch.de” haben.