Ist das Rauchen in der Wohnung ein Kündigungsgrund?
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 31.07.2013 die fristlose Kündigung eines Vermieters aufgrund der Belästigung durch Zigarettenrauch bestätigt.
Grundsätzlich darf ein Mieter zwar in seiner Wohnung rauchen, denn das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Wenn jedoch der Zigarettenrauch ins Treppenhaus gelangt und dort zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelastung der anderen Mietparteien führt, muss dies der Vermieter nicht hinnehmen.
Das Gericht stellt den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der anderen Mieter über die allgemeine Handlungsfreiheit des rauchenden Mieters und sah einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags als gegeben. Dies, weil der beklagte Mieter trotz mehrerer Abmahnungen seine Wohnung nicht ausreichend gelüftet hatte, so dass der Zigarettenrauch ins Treppenhaus zog und die Geruchsbelästigung derart stark war. Andere Mietparteien hatten schon ihrerseits mit der Kündigung des Mietverhältnisses gedroht.
Der Beklagte hielt entgegen, dass er bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebt und schon immer geraucht habe. Diesem Argument folgte das Gericht nicht, da nicht das Rauchen an sich der Kündigungsgrund sei, sondern das nicht ausreichende Lüften und die hierdurch entstandene Belastung der anderen Mieter.