
Ist der Chefarzt auch Arbeitnehmer?
Allein die formale Stellung als Chefarzt genügt nicht für die Erfüllung der Voraussetzungen eines leitenden Angestellten im Sinne des §5 Abs.3 BetrVG. Ein Chefarzt ist nur leitender Angestellter, wenn er unternehmerische Entscheidungen maßgeblich beeinflußen darf. Diese müssen für den Bestand und die Entwicklung des Krankenhauses wichtig sein. Die eigenverantwortliche Entscheidung über Einführung spezieller Behandlungsmethoden reicht hierfür nicht.
BAG vom 05.05.2010 , 7ABR 97/08