Ist die Anonymität im Online-Forum geschützt?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass Internetdienste die Daten anonymer Nutzer nur bei Ermittlungen von Behörden oder zur Durchsetzung von Urheberrechten preisgeben müssen. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten reicht dafür nicht aus. Dieses Urteil stärkt den Schutz der Anonymität im Internet.
Ein Arzt aus Baden-Württemberg hatte geklagt, um Namen und Anschrift des Verfassers einer negativen Bewertung im Bewertungsportal Sanego zu erhalten. Er war der Meinung, dass der Nutzer des Portals falsche Tatsachen über ihn verbreitet hatte und sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Klage wurde abgewiesen.
Das Urteil macht deutlich, dass Privatleute keinen Anspruch darauf haben, von Webseiten-Betreibern die Daten der Nutzer zu erhalten, die abträgliche Äußerungen über sie getätigt haben.
Steht jedoch eine Straftat im Raum, kann eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden. Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann eine Anordnung erwirkt werden, nach der die Daten des anonymen Nutzers bekanntzugeben sind.