Kein Ersatz für Implantate aus Billig-Silikon (PIP)

Die Kosten für die Explantation von minderwertigen Brustimplantaten des fränzösischen Herstellers (PIP) muss die Krankenkasse anteilig tragen, für neue Implantate müssen die Betroffenen jedoch selbst aufkommen. So sah es hat es das SG Berlin in seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 10.12.2013 (S 182 KR 1747/12).

Die damalige Klägerin ließ sich im Jahre 2004 in Spanien auf eigene Kosten beidseits Brustimplantate des französischen Herstellers PIP einsetzen. Später wurde bekannt, dass diese mit minderwertigem, ungeeignetem Industriesilikon gefüllt waren, sie neigten zur Rissbildung, Silikon konnte austreten. Der Vertrieb wurde 2010 untersagt, 2012 erfolgte die Empfehlung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diese entfernen zu lassen. Beim Implatatwechsel 2012 stellte sich heraus, dass sie zwar noch intakt waren, aber bereits deutlich Silikon verloren hatten (sog. Ausschwitzen). Sie wurden gegen neue Silikongel-Implantate ausgetauscht. Die Kosten für die Herausnahme von 4.100 EUR zahlte die Krankenkasse, verlangte aber eine anteilige Beteiligung der Klägerin orientiert an ihrem Einkommen. Die Kosten für die neuen Implantate (4.100 EUR) wurden mangels medizinischer Notwendigkeit nicht erstattet. Da auch die Erstimplantation rein kosmetische Gründe hatte und medizinisch nicht indiziert war. Dem Einwand der Klägerin, sie habe die Implantate seinerzeit aus psychischen Gründen einsetzen lassen, wurde damit begegnet, dass psychische Erkrankungen mit den Mitteln der Psychotherapie zu behandeln seien und keinen Eingriff in einen gesunden menschlichen Körper rechtfertigen.