Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Das Arbeitsgericht Erfurt hatte sich kürzlich damit zu befassen, ob eine Kündigung im Kleinbetrieb ( weniger als 10 AN ) rechtswidrig ist. Die beklagte Gesellschaft soll gegen das Maßregelungsverbot gemäß § 612 a BGB  verstoßen haben.  Hierfür sah das Gericht den Sachvortrag der Klägerin bereits als nicht ausreichend an. Auch der Vorwurf eines Zerwürfnisses im privaten Bereich als Kündigungsgrund ,sah das Gericht nicht als treuwidrig an. Die Beklage hatte wegen längerer Krankheitszeiten der Klägerin gekündigt. Die Klägerin hatte behauptet, dies sei nur vorgeschoben. Damit kam sie aber nicht durch.

Fazit: Im Kleinbetrieb ist der Kündigungsschutz weit überwiegend aussichtslos.

ArbG Erfurt  vom 08.08.2024 , 1 Ca 965/23