Keine Änderung des Kindesunterhalts zum Jahreswechsel

Zum 01.01.2014 erfolgte keine Änderung der Unterhaltstabellen. Vielmehr behält die Düsseldorfer Tabelle vom 01.01.2013 voraussichtlich bis Ende dieses Jahres ihre Gültigkeit. Die Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt. Für die Unterhaltsberechtigten bzw. -verpflichteten heißt dies, dass derzeit keine Änderungen zu erwarten sind.

Wir informieren Sie umgehend, sobald sich Neuerungen ergeben.

Die aktuelle Tabelle finden Sie hier:http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/