Kündigung des KfZ Händlervertrages – Was tun?

Gegenwärtig erhalten wieder viele Vertragshändler die Kündigung ihres Vertrages durch die Hersteller.In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH wieder bestätigt, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB analog anzuwenden ist, auf den KfZ Vertragshändler.Dieser Anspruch darf auch nicht im Vorfeld ausgeschlossen werden.Es ist also zweckmäßig, sich schnell nach dem Zugang der Kündigung Rechtsrat einzuholen ,um das weitere Vorgehen abzustimmen.Oft sind in den Verträgen auch Gerichtsstandsvereinbarungen enthalten, die zu beachten sind.

BGH  Urteil vom 25.02.2016 -VII ZR 102/15

Fazit: Auch wenn der Hersteller erstmal mächtig erscheint, sollte man auch als kleiner Vertragshändler nicht vorschnell auf seinen Ausgleichsanspruch verzichten.