NEU! Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Pandemie – Homeoffice, flexible Arbeitszeit & FFP2

Am gestrigen Tage trat die Bundeskanzlerin erneut mit den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder digital zusammen.

Was die Arbeitgeber weiter beachten müssen:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – überall dort, wo es möglich ist – den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.

Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, müssen die Arbeitgeber für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduzieren oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder sogar FFP2-/KN95-Masken) zur Verfügung zu stellen.

Ist wegen der Infektionsgefährdung das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 (FFP2-Halbmasken) erforderlich (Anhang Teil 4 Absatz 2 Nummer 2 ArbMedVV; AMR 14.2 „Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen“) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, wenn diese länger als 30 Minuten pro Tag getragen werden. Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Arbeitgeber aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.

Zur Förderung der Digitalisierung sollen Steuervorteile dadurch geschaffen werden, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden dürfen.

Den Volltext der Videoschaltkonferenz vom 19.01.2021 finden Sie hier.

Gerne beraten wir Sie zu Homeoffice-Vereinbarungen, Gestaltung flexibler Arbeitszeiten und arbeitsmedizinischer Vorsorge.