Pflicht der Versicherung zur Korrespondenz mit dem Makler
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 29.05.2013 zu AZ: IV ZR 165/12 klargestellt, dass der Versicherer unabhängig von seinem Vertriebssystem auf Wunsch des Versicherten verpflichtet ist, mit dem umfassend bevollmächtigten Makler zu korrespondieren und diesem Auskunft zu erteilen.
Die Entscheidung finden Sie hier: BGH vom 29.05.2013 Az.: IV ZR 165/12