Postbank darf keine Gebühren für Ersatz-EC-Karte erheben!

Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatzbankkarte kein Geld verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Postbank geklagt, welche von ihren Kunden 15 Euro für das Ausstellen einer Ersatzkarte verlangte.

Die Vorinstanz hatte noch der Postbank Recht gegeben. Der BGH begründete sein hiervon abweichendes Urteil damit, dass Banken schließlich das Recht haben, eine Karte im Falle deren Verlustes oder Diebstahls zu sperren, damit keine Unbefugten auf das Konto zugreifen können.

Es gilt die gesetzliche Pflicht für die Banken, in einem solchen Fall eine Ersatzkarte auszustellen. Dies darf den Kunden nichts kosten, weil das eine unangemessene Benachteiligung für ihn wäre.

Geht jedoch die Karte kaputt oder ändert man seinen Namen, z.B. bei einer Eheschließung, so darf die Bank für die Ausstellung einer neuen Karte weiterhin Gebühren verlangen.

Da viele Banken ähnliche Klauseln wie die Postbank in ihren Geschäftsbedingungen haben, gilt das BGH-Urteil auch für sie.

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.10.2015, XI ZR 166/14