Private Krankenversicherung – erstattungsfähige Kosten für ein Hörgerät

Der BGH hat am 22.04.2015 – Az.: IV ZR 419/13 über die Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten für ein Hörgerät in der privaten Krankenkostenversicherung entschieden. Danach bezieht sich das Leistungskürzungsrecht des Versicherers in § 5 Abs. 2 Satz 1 RB/KK 2009 auch auf Aufwendungen für Hilfsmittel, obwohl es in der Klausel „Heilbehandlung“ und „sonstigen Maßnahmen“ heißt.

Demzufolge ist darauf abzustellen, ob das Hörgerät – gemessen am konkreten medizinischen Bedarf der versicherten Person – über zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale verfügt und es andererseits eine preiswertere Alternative gibt. Hierfür ist der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet.