Bau- und Architektenrecht
Bauprojekte haben angesichts der Investitionssummen, der Formalien, der meist vereinbarten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und der Häufigkeit für Baumängeln mit verschiedenen Verantwortlichen meist ein streitiges Nachspiel und stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten.
Unsere Kanzlei berät im privaten Bauvertragsrecht, im Architekten- und Ingenieurrecht sowie im Bauträgerrecht einschließlich der relevanten Schnittstellen zum öffentlichen Baurecht und Bauversicherungsrecht, wo wir aus einer Hand zusammen arbeiten und qualifizierte Lösungen vorschlagen. Wir vertreten private- und öffentliche Auftraggeber sowie Auftragnehmer. Gleichermaßen beraten wir beim Anlauf, bei der Entwicklung, Planung und dem Bau der Immobilie. Im Bereich der baulichen Ausführungsphase erfolgt durch unser Team eine baubegleitende Rechtsberatung, etwa bei der Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung, bei der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, bei Störungen des Bauablaufs oder vorzeitiger Beendigung von Bauverträgen sowie bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen. Architekten und Bauingenieure beraten wir zu allen vertraglichen Fragen, zur Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen sowie bei der Geltendmachung von Planungs- und Bauüberwachungsfehlern. Wir haben hierbei die Erfahrung gemacht, dass eine vorausschauende Vertragsgestaltung nicht selten dazu beitragen kann, rechtliche Konflikte zu vermeiden. Selbstverständlich unterstützen wir auch bei außergerichtlichen Verhandlungen, in Verfahren der alternativen Streitbeilegung sowie in gerichtlichen Verfahren sowie selbstständigen Beweissicherungsverfahren.