Erbrecht

Das in Art. 14 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz grundrechtlich geschützte Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (so das Bundesverfassungsgericht).

Das subjektive Erbrecht bezeichnet die Rechtsstellung einer Person, die Erbe einer anderen  Person (Erblasser) geworden ist.

Das objektive Erbrecht ist hingegen die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Übergang der privaten vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten bei Tod eines Menschen regeln. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuches, dort überwiegend im 5. Buch, im EGBGB und in Normen außerhalb des BGB (z.B. § 22 HGB, § 14 HeimG, § 10 LPartG, im Höfe- und Anerbenrecht)  geregelt.

Das Erbrecht regelt u.a, die gesetzliche Erbfolge, die rechtliche Stellung des Erben, die Regelungen über Testamente und Erbverträge (gewillkürte Erbfolge), das Pflichtteilsrecht, die Erbunwürdigkeit, den Erbverzicht, den Erbschein, den Erbschaftskauf.

Das Erbrecht beginnt jedoch nicht erst nach Eintritt des Todes eines Angehörigen. Ein Hauptaugenmerk besteht bereits in der Beratung und Gestaltung lebzeitiger Übertragungen beispielsweise von Grund- und Gebäudeeigentum, von Gesellschaftsbeteiligungen, Unternehmensnachfolgen und sonstiger Vorsorgemaßnahmen. Ebenso setzt auch die Vertrags- und Testamentsgestaltung weit vor dem Erbfall an. Nicht zuletzt sind die Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise zum Familien-, Steuer-, Sozial- und Handels- und Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen. Sehr anspruchsvoll und komplex ist oftmals die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die automatisch und meist unfreiwillig zwischen ihren Mitgliedern entsteht.

Zuständig nach dem Tod des Erblassers ist das Nachlassgericht beim dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.

Ein Todesfall ist für die Betroffenen meist sehr belastend. Leider ist es  unvermeidbar, zeitnah, die mit dem Tod eines nahen Angehörigen verbundenen Angelegenheiten zu regeln. Unser Angebot  ist es, Ihnen in der schweren Zeit juristisch beiseite zu stehen.

Sie werden in unserer Kanzlei erbrechtlich beraten und vertreten von RAin Petra Rost als Fachanwältin für Erbrecht und RA Alexander Lamczyk.

Ihre Ansprechpartner

Petra Rost
Petra Rost
Alexander Lamczyk