Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der umfassenden Beratung und Vertretung kleiner- und mittelständischer Unternehmen. Wir vertreten sowohl die Unternehmen selbst als auch Gesellschafter bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Hierzu zählt insbesondere die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen als auch die Anfechtung getroffener Beschlüsse.
Hinzu kommt die Beratung der Geschäftsführung in arbeits-, sozialversicherungs- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.
Im Zuge unserer Tätigkeit steht die Kanzlei auch kommunalen Gesellschaften und deren Gesellschaftern fachübergreifend in allen Fragen des Verwaltungsrechts zur Seite.