Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht bietet häufig erheblichen Anlass für rechtliche Streitigkeiten. Seien es Mängel der Mietsache, Ansprüche auf rückständigen Mietzins, die Höhe von Mietminderungen oder Mieterhöhungen sowie ausgesprochene außerordentliche- und ordentliche Kündigungen. Darüber hinaus bereiten Betriebskostenabrechnungen immer wieder rechtliche Probleme, vor allem in Zeiten massiver Preiserhöhungen. Hierbei entbrennt oft Streit, ob und wie Preiserhöhungen auf die Mieter umgelegt werden können.
Die Kanzlei berät bundesweit rund um die Immobilie im Bereich des Wohnraummietrechts, im Bereich des gewerblichen Mietrechts sowie im Wohnungseigentumsrecht. Die Tätigkeit erfolgt sowohl beratend als auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen. Doch nicht nur in der Rechtsdurchsetzung stehen wir zur Seite, sondern ebenfalls bei der Erstellung und Gestaltung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen.
Wir vertreten Vermieter, Hausverwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter, um die rechtlichen Interessen bestmöglich durchzusetzen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine frühzeitige Mandatierung oftmals der beste Weg ist, um eine zweckmäßige und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die Parteien zu erreichen.