Rückforderung von tariflichem Sterbegeld abgelehnt

Der Freistaat forderte vom überlebenden Ehemann 12546,00  Euro gezahltes Witwengeld zurück.Die Landesfinanzdirektion begründete die Rückforderung damit, dass bei Auszahlung keine Kenntnis bestanden habe, dass eine Erwerbsunfähigenrente gezahlt worden sei.Im Prozess legte die Behörde jedoch einen vom Beklagen unterzeichneten Antrag vor,auf dem dieser angekreuzt hatte, dass das Arbeitverhältnis wegen einer EU Rente ruht.Das Arbeitsgericht sah hierin eine positive Kenntnis der Behörde von den Umständen und der Rechtslage.Das Witwengeld hätte im Jahre 2014 nicht ausgezahlt weden dürfen.Der jetzige Rückfordeforderungsanspruch sei aber verjährt.

Fazit: Der Kampf des Witwers wurde belohnt.

ArbG Nordhausen vom 11.06.2019  1 Ca 1156/18