Rückruf-SMS einer Rechtsanwaltskanzlei

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Rückruf-SMS einer Anwaltskanzlei.

Derzeit melden sich verunsicherte Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Bayern wegen einer Rückruf-SMS einer Anwaltskanzlei. Inhaltich werden die Verbraucher aufgefordert, in einer Rechtsangelegenheit unter der angegebenen Festnetznummer zurückzurufen. Die Verbraucherschützer raten von einem Rückruf ab. Es bestehe keine Verpflichtung für Verbraucher, per Telefon Daten mitzuteilen, zudem sei es nur bei einer schriftlichen Zahlungsaufforderung angemessen möglich, das Bestehen eines möglichen Anspruchs ordentlich zu prüfen.

Seriöse Inkasso-Unternehmen machen ihre Ansprüche ferner schriftlich geltend. In diesem Zusammenhang wird zudem vor falschen E-Mails mit ausländischen Bankverbindungen gewarnt.