Schadenersatz nach Abbruch einer ebay-Auktion
Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als so genannter “Abbruchjäger” an der eBay-Auktion beteiligt haben sollte.
Dies hat das OLG Hamm am 30.10.2014 zu Az. 28 U 199/13 entschieden.
Eine Gewerbetreibende hatte einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1 Euro bei ebay eingestellt. Der spätere Kläger bot hierauf maximal 345 Euro. Während der laufenden Auktion wurde der Gabelstapler nun aber anderweitig für 5.355 EUR verkauft und sodann die Auktion abgebrochen. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit 301 Euro Höchstbietender.
Er verklagte die Gewerbetreibende daraufhin auf Schadenersatz wegen der Nichterfüllung des Kaufvertrages in Höhe der Differenz von 5.054 EUR.
Das OLG Hamm sprach ihm diesen Betrag zu mit der Begründung, dass der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sei. Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als so genannter “Abbruchjäger” systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle. Entscheidend sei daher, ob die Beklagte die von ihr begonnene eBay-Auktion vorzeitig habe beenden dürfen, so dass deswegen kein Kaufvertrag zustande gekommen sei.
Die Beklagte hätte die Möglichkeit gehabt, im Rahmen ihrer Auktion ihr Verkaufsangebot als unverbindlich zu kennzeichnen. Das tat sie jedoch nicht.
Nach den Bestimmungen von ebay berechtigt allein der Wunsch eines Verkäufers, den angebotenen Gegenstand während der laufenden Auktion losgelöst von eBay anderweitig zu veräußern, nicht zur Rücknahme des eBay-Angebots, wenn für dieses bereits Gebote abgegeben wurden.