Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers für Anwaltskosten in Höhe von 66.500,00 Euro

Ein gut verdienender Einkaufsleiter wurde von einem Whistleblower angezeigt, dass er gegen betriebsinterne Compliance Regelungen verstösst.Daraufhin beauftragte der Arbeitgeber eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der internen Ermittlung der Verstöße.Die Kanzlei ermittelte und fand Belege für erhebliche Verstöße gegen das Schmiergeldverbot.Der Einkaufsleiter hatte sich zu Champions-Leage-Spielen einladen lassen.Er rechnete zahlreiche “Geschäftsessen” und “Geschäftsreisen” nach New York zu Theaterbesuchen und Baseballspielen als Geschäftskosten zu Lasten des Arbeitgebers ab.Die Gesamtkosten zu Lasten des Arbeitgebers beliefen sich auf mehrere 100.000,00 Euro.

Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.Der Arbeitgeber verlangte zusätzlich auch seine Anwaltskosten zurück.Hier gab ihm das Landesarbeitsgericht in Höhe von 66.500 Euro Recht.Für den vollen Rückerstattungsanspruch stehe § 12 a ArbGG entgegen.

Fazit. Ein interessante Entscheidung zu Compliance im Unternehmen.

LAG Baden-Würtemberg vom 21.04.2020  19 Sa 46/19