Schmerzensgeld bei Darmperforation nach fehlerhafter Koloskopieaufklärung

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 03.09.2013 einen Arzt u.a. zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 EUR verurteilt, nachdem der Patient bei einer Koloskopie (Darmspiegelung) mit Polypabtragung eine Darmperforation mit anschließendem sehr komplizierten Heilungsverlauf erlitt. Die Risikoaufklärung vor dem Eingriff war unzureichend. Das ausgehändigte und vom Patienten unterschriebene Formular nebst Merkblättern, ersetzt nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch. Der darin enthaltene Hinweis auf “unvermeidbare nachteilige Folgen” wirkt in höchstem Maße verharmlosend. Der Beweis eines ausreichenden Aufklärungsgespräches ist dem dafür beweispflichtigen Arzt nicht gelungen. Auch war nicht von einer hypothetischen Einwilligung auszugehen, da der Patient  hinreichend plausibel einen echten Entscheidungskonflikt  darlegen konnte. Insbesondere, weil es sich nur um einen diagnostischen Eingriff, zur Abklärung der Blutunsursache im Stuhl, handelte, und die letzte Blutung bereits zwei Monate zurücklag, war plausibel, dass er bei ausreichender Aufklärung von der Maßnahme Abstand genommen hätte oder sich zuvor eine zweite Meinung zur Frage der Indikation und der Behandlungsalternativen, eingeholt hätte. 

 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/26_U_85_12_Urteil_20130903.html