Schmerzensgeld bei Volleyballverletzung?

Die Parteien des Rechtsstreit spielten während des Urlaubs gemeinsam Volleyball in einer Mannschaft. Der Beklagte sprang zum Ball, um ihn abzuwehren und prallte dabei mit der Klägerin zusammen. Die Klägerin erlitt einen Nasenbeinbruch sowie weitere Verletzungen und begehrte ein Schmerzensgeld von 5000 Euro. Das Landgericht Mühlhausen hat die Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen. Durch die Teilnahme an einem Volleyballspiel nehme man, grobe Regelverstöße ausgenommen, ein Verletzungsrisiko in Kauf. Eine Regelwidrigkeit hatte der Beklagte nicht begangen. Die Berufung der Klägerin wurde ebenfalls abgewiesen.

Fazit: Nicht jede beim Sport erlittene Verletzung rechtfertigt einen Schmerzensgeldanspruch.

Landgericht Mühlhausen Urteil vom 18.12.2012, 3 O 201/12