Schmerzensgeld wegen im Knie vergessener Metallspitze

 Arzt muss Patienten wegen im Knie vergessener Metallspitze 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Verbleibt bei einer Knieoperation versehentlich die Metallspitze eines Operationsinstruments im Knie des Patienten, sodass ein dauerhafter Knorpelschaden entsteht, kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro angemessen sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arzt die Metallspitze kurz nach dem Eingriff vermisst hat und dennoch grob fahrlässig untätig geblieben ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Urteil vom 24.10.2018, Az.: 5 U 102/18).