Schmerzensgeld wegen verspäteter Brustkrebsdiagnose

Ein Frauenarzt haftet auf Schadensersatz, wenn er einer Patientin, bei der später (9/2010) Brustkrebs diagnostiziert wurde, nicht bereits bei der im Jahre 2008 durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchung zu einem Mammographiescreening geraten hat. Die unterlassenen Beratung kann als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein, wenn es der Patientin auf die Minimierung jeglichen Brustkrebsrisikos ankam und ihr zudem ein Medikament verordnet wurde, das geeignet war, das Brustkrebsrisiko zu erhöhen. Der Patientin wurde ein Schmerzengeld von 20.000 EUR sowie ein Haushaltsführungsschaden von 3.300 EUR zugesprochen. 

http://openjur.de/u/644418.html