Tod eines GbR Gesellschafters – Was tun?

Die GbR Beteiligung kann vererblich gestellt werden. In GbR Verträgen finden sich oft einache oder qualifizierte Nachfolgeklauseln. Eine einfache Nachfolgeklausel liegt bei ff. Formulierung vor: ,,Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt.” Nach ständiger Rechtsprechung des BGH geht die Gesellschafterstellung nicht gemäß § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Vielmehr werden die Erben im Verhältnis ihrer Erbquote unmittelbar Gesellschafter.(Sonderrechtsnachfolge)

Fazit: Es existieren in Deutschland eine Vielzahl von GbR`s. Es empfielt sich ab und an die GbR Verträge auch im Hinblick auf Nachfolgeregelungen zu überprüfen.