Tödlicher Rosendorn – Versicherung muss zahlen !

Auch ein kleiner Stich kann ein Unfall sein. Deshalb muss eine Versicherung nun an eine Witwe zahlen – ihr Mann hatte sich durch einen Rosendornstich eine Blutvergiftung zugezogen, an deren Folgen er nach monatelangem Kampf verstarb.

Die Versicherung hatte den Fall nicht als Unfall angesehen.

Anders jedoch das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 11.07.2013:

Klassisches Merkmal für einen Unfall sei „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis“ – also Zusammenstöße des Körpers mit Sachen, Tieren oder anderen Personen.

Der Stich mit dem Dorn sei ein solcher Zusammenstoß mit einer Sache und somit als Unfall anzusehen. Die Unfallversicherung muss zahlen.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=OLG+Karlsruhe&Art=en&Datum=2013&nr=17075&pos=0&anz=31