Verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten bei Unfall nach Spurwechsel

Das OLG München hat in dem Verfahren 10 U 3766/15 ein verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten zur Klärung der Haftungsfrage einer Kollision nach einem Spurwechsel bei S-förmigem Spurverlauf eingeholt und konnte damit die Haftungsfrage durch Prüfung von Querbeschleunigungskräften und Zeitintervallen klären.

Der Unfallhergang war zwischen den Beteiligten streitig. Der Kläger behauptete, stets auf seinem Fahrstreifen verblieben zu sein, während der Beklagte einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen habe und dabei seinen Fahrstreifen gekommen sei.

Während die 1. Instanz von einer ungeklärten Haftungslage ausging und trotz Beweisantrag kein Gutachten einholte, kam im Berufungsverfahren das OLG nach dem Gutachten zur vollen Haftung des Beklagten.

Der Sachverständige hat die beiden vorgetragenen Versionen des Unfallhergangs geprüft und ausgeführt, dass aus technischer Hinsicht keine der beiden Unfallversionen ausgeschlossen werden kann. Das gelte für die Version des Klägers ohne weiteres, für die Version des Beklagten allerdings nur dann, wenn der Kläger „außerordentlich sportlich“ gefahren wäre.

Fazit:

Die Einholung eines verkehrsanalytischen Sachverständigengutachtens ist notwendig. Auch wenn es oft kein eindeutiges Ergebnis bringt, zeigt sich hier, dass allein aus den Zeiträumen und Querbeschleunigungskräften eben doch der wesentliche Gehalt des Vortrags einer Partei bestätigt werden kann.

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