Versicherungsschutz bei Covid-19
Das Landgericht Mannheim (Urteil vom 29. April 2020, 11 O 66/20) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Versicherer einem Hotelier mit angeschlossener Gastronomie Versicherungsschutz aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) gewähren muss, wenn dessen Betrieb aufgrund einer Allgemeinverfügung geschlossen werden muss.
Die konkreten Versicherungsbedingungen lauten:
„Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt;“
Das Gericht entschied, dass die Formulierung in den Versicherungsbedingungen “Krankheiten und Krankheitserreger” auch das Corona-Virus umfasst und eine behördliche Anordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes genügt, wobei es sich nicht um einen konkreten Verwaltungsakt im Einzelfall handeln oder die Gefahr in jedem Fall im Betrieb selbst ihren Ursprung haben muss.
Es ist daher von guten Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Betriebsschließungsversicherung auszugehen.