Verurteilung eines Zahnarztes wegen Körperverletzung aufgehoben

Das LG Stendal hatte einen Zahnarzt, der einer Patientin zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer gezogen hatte, wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Korperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilt. Diese Urteil wurde auf die Revision des Zahnarztes mit Urteil vom 30.10.2013 vom OLG Naumburg (Az: 1 Ss 42/13) aufgehoben. Nach Auffassung des OLG gibt das Urteil die für erwiesen erachteten Tatsachen nicht wieder. Unter anderem seien die Feststellungen des Landgerichts zur Einwilligung der Patientin in die vorgenommene Zahnextraktion widersprüchlich. Es komme für die Frage der Strafbarkeit des Vorgehens gerade entscheidend auf die Reichweite der Einwilligung der Geschädigten an. Weiterhin wurde nicht hinreichend berücksichtigt, dass der angeklagte Zahnarzt angegeben hatte, er sei von einer ausreichenden Aufklärung und wirksamen Einwilligung der Patientin in die Exktraktion der 11 Zähne ausgegangen, was die Annahme vorsätzlichen Handelns ausschließen würde.

Für die Patientin dürfte der Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld noch von Bedeutung sein, da insoweit nicht von einer Bindungswirkung der strafrechtlichen Entscheidung auszugehen ist.