Wann beginnt der Sonderkündigungsschutz bei 30% Schwerbehinderung und Gleichstellungsantrag?

Liegt ein Anerkennungsbescheid der Bundesagentur vor Ausspruch der Kündigung vor, ist eine ohne Zustimmung des Integrationsamt eingeholte Kündigung unwirksam. Hat der Arbeitnehmer lediglich einen Antrag auf Gleichstellung gestellt, kommt es darauf an, wann der Antrag gestellt wurde. Der Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung bedarf es wegen § 90 Abs.2aSGB IX nicht, wenn der Gleichstellungsantrag weniger als 3 Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt wurde.

Fazit: Die Regelung schützt den Arbeitgeber, wenn der Antrag erst im Zusammenhang mit dem Zugang der Kündigung gestellt wird.

BAG 01.07.2007 NZA 2008, 302