Wettbewerbsverbote bei Gesellschaftern einer GbR ?

Das BGB selbst enthält keine Regelungen zu Wettbewerbsverboten für Gesellschafter einer GbR. Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß die § 112,113 HGB entsprechend gelten. Gesellschaftsvertraglich empfiehlt es sich daher, in den Gesellschaftsvertrag hierzu klarstellende Regelungen und Sanktionen für die Gesellschafter bei etwaigen Verstößen mit aufzunehmen. Weiter ist es möglich nachvertragliche Wettbewerbsverbote innerhalb örtlich, zeitlich und sachlich zulässiger Grenzen zu vereinbaren.

Fazit: Auch bei vermeintlich “kleinen” GbR Verträgen ist eine anwaltliche Durchsicht und Beratung unerlässlich.